Weiterbildungsordnung für Ärzte:„Fachgebundene Psychotherapie“ als neue Zusatzbezeichnung für Fachärzte
Die bereits im Jahr 2003 in die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer eingeführte Zusatz-Weiterbildung der sog. „fachgebundenen Psychotherapie“ ist vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion einer Musterweiterbildungsordnung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine nähere Betrachtung wert.
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat mit der Novellierung ihrer Musterweiterbildungsordnung im Jahre 2003 eine neue psychotherapeutische Qualifikation geschaffen, die Fachärzten die Möglichkeit eröffnet, ihre jeweiligen somatischen Fächer um psychotherapeutische, psychosoziale und psychosomatische Kompetenzen zu erweitern. Konnte bislang jeder Arzt den Zusatztitel „Psychotherapie“ erwerben und damit umfassend psychotherapeutisch behandeln, ist dies seit 2003 nur noch den Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie, den Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie erlaubt und den Psychologischen Psychotherapeuten.
Alle anderen Fachärzte können nach den neuen Reglungen in der Musterweiterbildungsordnung die Zusatzbezeichnung „Fachgebunden Psychotherapie“ erwerben und damit jedoch nur auf ihr Fachgebiet bezogen psychotherapeutisch behandeln. Die Mindestanforderungen für die Zusatz-Weiterbildung für die fachgebundene Psychotherapie liegen deutlich geringer als bei den Weiterbildungen für die o.g. Facharztbezeichnungen. Es genügt etwa die Hälfte bis ein Drittel des Aufwands, um diese Zusatzbezeichnung zu erwerben.
Hintergrund der relativ neu geschaffenen Psychotherapie-Qualifikation für Ärzte war sicherlich der erhebliche Nachwuchsmangel bei der 5-jährigen fachärztlichen Weiterbildung (von den bis 2008 für diese Ärzte freigehaltenen Praxissitzen konnten bekanntermaßen bislang insgesamt 1.800 nicht besetzt werden). Die „fachgebundene Psychotherapie“ soll niedergelassenen Fachärzten die Durchführung und Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen unter erleichterten Bedingungen ermöglichen [1].
Die Landesärztekammern haben die Regelungen der Musterweiterbildungsordnung in ihre Weiterbildungsordnungen umgesetzt. Weitere seit dem Jahre 2003 durch die Bundesärztetage beschlossenen Änderungen mündeten in die aktuell gültige Musterweiterbildungsordnung 2003 der BÄK (Stand: September 2007). Deren wesentliche Regelungen zur sog. fachgebundenen Psychotherapie sollen im Folgenden wiedergegeben werden:
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung fachgebundene Psychotherapie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung und psychotherapeutische indikationsbezogene Behandlung von Erkrankungen des jeweiligen Gebietes, die durch psychosoziale Faktoren und Belastungsreaktionen mit bedingt sind.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in fachgebundener Psychotherapie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie der Weiterbildungskurse.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: Facharztanerkennung
Weiterbildungsinhalt:
Fachgebundene Erkennung und psychotherapeutische Behandlung gebietsbezogener Erkrankungen. Die Weiterbildung erfolgt entweder in der Grundorientierung psychodynamisch/tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder in Verhaltenstherapie.
Grundorientierung psychodynamische/tiefenpsychologische Psychotherapie:
Theoretische Weiterbildung:
- 120 Stunden in Entwicklungspsychologie und Persönlichkeitslehre, Psychopharmakologie, allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Tiefenpsychologie, Lernpsychologie, Psychodynamik der Familie und Gruppe, Psychopathologie, Grundlagen der psychiatrischen und psychosomatischen Krankheitsbilder, Einführung in die Technik der Erstuntersuchung, psychodiagnostische Testverfahren
- Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfahren
- 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
- 15 Doppel-Stunden Balintgruppenarbeit oder patientenbezogene Selbsterfahrungsgruppe
Diagnostik:
- 10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen
Behandlung:
- 15 Doppelstunden Fallseminar und 120 Stunden psychodynamische/ tiefenpsychologische supervidierte Psychotherapie, davon 3 abgeschlossene Fälle
Selbsterfahrung:
- 100 Stunden Einzel- bzw. Gruppenselbsterfahrung.
Grundorientierung Verhaltenstherapie
Theoretische Weiterbildung:
- 120 Stunden in psychologischen Grundlagen des Verhaltens und des abweichenden Verhaltens, allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Lern- und sozialpsychologische Entwicklungsmodelle, tiefenpsychologische Entwicklungs- und Persönlichkeitsmodelle, systemische Familien- und Gruppenkonzepte, allgemeine und spezielle Psychopathologie und Grundlagen der psychiatrischen Krankheitsbilder, Motivations-, Verhaltens-, Funktions- und Bedingungsanalysen als Grundlagen für Erstinterview, Therapieplanung und -durchführung, Verhaltensdiagnostik einschließlich psychodiagnostischer Testverfahren
- Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfahren
- 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
- 15 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder patientenbezogene Selbsterfahrungsgruppe
Diagnostik:
- 10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen
Behandlung:
- 15 Doppelstunden Fallseminar
- 120 Stunden supervidierte Verhaltenstherapie, davon 3 abgeschlossene Fälle Selbsterfahrung
- 100 Stunden Einzel- bzw. Gruppenselbsterfahrungen. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfolgen, in welchem die Grundorientierung stattfindet.
Ein lesenswerter aktueller Beitrag im Deutschen Ärzteblatt PP (Heft 8 August 2008, S. 354 ff.) von Prof. Michael Linden, Berlin, stellt die Besonderheiten der fachgebundenen Psychotherapie dar und ordnet sie in das Spektrum der sonstigen Psychotherapieangebote ein. Dabei arbeitet er die Vorteile der fachgebundenen Psychotherapie aus Sicht seiner Arbeitsgruppe heraus. Diese liegen seines Erachtens v. a. im Verhindern nicht sinnvoller oder geradezu gefährlicher somato-medizinischer Maßnahmen und der besseren Differenzierung zwischen körperlicher und psychischer Symptomatik. Besondere Herausforderungen für fachgebundene Psychotherapeuten sieht Linden in Fällen interagierender psychischer und somatischer Komorbidität.
Linden stellt in seinem Beitrag auch die Frage, ob es überhaupt bereichsspezifische psychische Störungen gibt und ob diese fachlich anders zu behandeln sind als andere psychische Störungen. Eine Frage, die bei der Diskussion der Muster-Weiterbildungsordnung der PP/KJP zentral ist und die nicht aus dem Blick geraten darf bei der Einführung neuer Weiterbildungsinhalte. Die Frage nach der Notwendigkeit bestimmter Vorgaben hinsichtlich von Weiterbildungsinhalten und –umfang sieht Linden als noch nicht geklärt an. Da es bislang noch keine empirischen Belege dafür gebe, wie viel und welche Form an Weiterbildung zu einer qualifizierenden Psychotherapiekompetenz führen, werde es letztlich von den künftigen Erfahrungen unter Praxisbedingungen abhängen, ob die derzeitigen Vorgaben genügen oder nicht. M. Linden fordert dann auch abschließend, die fachgebundene Psychotherapie wissenschaftlich auf ein solides Fundament zu stellen.
Kerstin Burgdorf
[1] Leistungen der fachärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „fachgebundene Psychotherapie“ sind trotz der Anpassung der Weiterbildungsinhalte durch die BÄK aus dem Jahre 2007 nicht „richtlinienfähig“.
Der aktuelle Beschluss des Bewertungsausschusses vom August 2008 sieht nun jedoch die Gleichbezahlung aller anderen Gruppierungen, die antrags- und genehmigungspflichtige Richtlinienpsychotherapie erbringen (PP/KJP, Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte) vor. Sie können diese Leistungen ab 1.1.2009 zu einem Stundensatz von 79,51 € erbringen.