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Sexuelle Übergriffe in Therapie und Beratung  • VPP 3/2013

Wer sich in der Psychotherapie missachtet fühlt, kann sich an die bundesweit einzige Beschwerdeberatung Psychotherapie in Köln wenden - Darf der das?[1]

06. August 2013
 

 Von Cornelia Schäfer

»Nein, Sie müssen hier keine konkrete Beschwerde vorbringen. Ich bin auch für Sie da, wenn Sie nur Fragen zum Ablauf Ihrer Therapie haben oder wenn Sie einfach unzufrieden sind und nicht wissen, wie Sie mit der Situation umgehen sollen.« Wenn Rosemarie Petry-Lehn einmal in der Woche in der zweistündigen Telefonsprechstunde sitzt, muss sie Anrufern manchmal erst einmal die Schwellenangst nehmen, bevor die sich trauen, ihr Problem zur Sprache zu bringen. Tatsächlich kann man in der Unabhängigen Beschwerdeberatung Psychotherapie kostenlos aus dem ganzen Bundesgebiet anrufen, und wer nicht will, muss auch keinen Namen nennen. Die Psychologin und Psychotherapeutin hat für jeden Ratsuchenden ein offenes Ohr, egal, ob es um Honorarstreitigkeiten geht, ob jemand unzufrieden mit dem Fortgang der Psychotherapie ist, sich von der Therapeutin missachtet fühlt oder gar einen sexuellen Übergriff erlitten hat.

Von Missverständnissen bis hin zu Berufsverstößen

»Wir haben wirklich die unterschiedlichsten Anfragen«, erzählt Rosemarie Petry-Lehn, »das fängt an bei Konflikten, die in der Therapie dadurch entstehen, dass z.B. Therapeuten gar keine Ratschläge geben, die von Patienten gewünscht sind, und wo dann in der Beratung deutlich wird, die Patienten haben sich was ganz anderes darunter vorgestellt. Oft geht es auch um Unzuverlässigkeiten von Psychotherapeuten wie Unpünktlichkeit, oder ein Therapeut telefoniert regelmäßig in der Sitzung – aber mehr und mehr werden uns auch schwere Berufsverstöße geschildert, dass etwa eine Therapeutin die Einsicht in die Krankenunterlagen verweigert oder ein Therapeut eine sexuelle Beziehung zu seiner Klientin aufgenommen hat.«

Fast 150 Anfragen hat die Unabhängige Beschwerdeberaterin im vergangenen Jahr bearbeitet. Die Psychologin hat sich Zeit zum Zuhören genommen, nachgefragt, ihre Einschätzung der Situation formuliert und erklärt, wie der oder die Ratsuchende weiter verfahren könnte. »Viel mehr kann ich nicht tun, auch wenn Anrufer dies manchmal wünschen«, sagt Rosemarie Petry-Lehn. Denn die Beschwerdeberatung Psychotherapie im gesundheitsladen köln e.v., bundesweit die einzige, die unabhängig von Leistungsanbietern und anderen interessengebundenen Geldgebern ist, muss mit einem kleinen Etat auskommen. »Das meiste sind Spendengelder«, sagt die Beraterin, die im Gesundheitsladen ansonsten die Unabhängige Patientenberatung vertritt, »davon werden zwei Beratungsstunden und zwei Stunden für die Nachbereitung finanziert. Ich mache aber manches darüber hinaus noch ehrenamtlich. Wenn jemand in den Beratungsstunden nicht telefonieren kann, rufe ich auch zu einem anderen Zeitpunkt zurück.«

Wie sag ich’s meinem Therapeuten?

Die Ratsuchenden wissen das Angebot der Beschwerdestelle offenbar zu schätzen. »Oft sind sie total erleichtert, dass sie sich hier mal alles von der Seele reden konnten und bedanken sich sehr herzlich«, erzählt die Beschwerdeberaterin. Ganz bewusst gebe sie keine konkreten Empfehlungen, sondern kläre nur über die Möglichkeiten auf. »Je nach Situation und Ressourcen kann mal dieser, mal jener Schritt der richtige sein«, sagt die Psychologin. »Ich versuche die Patienten mit der Beratung auszurüsten, diese Schritte dann selber zu gehen.«

Dies kann etwa eine klärende Aussprache sein, wenn sich jemand durch die Therapeutin oder den Therapeuten gekränkt fühlt. »Hören Sie mal, was Sie da letzte Stunde gesagt haben, das hat mich aber sehr getroffen, oder: Wenn Sie da öfter telefonieren in der Stunde, dann möchte ich das eigentlich nicht, denn die Zeit steht mir zur Verfügung.« Wer will, kann mit Rosemarie Petry-Lehn am Telefon üben, wie er sein Anliegen am besten rüberbringt. »Gerade wenn Patienten da vielleicht ein bisschen ängstlich sind, kann das auch ein wichtiger Entwicklungsschritt sein, etwas anzusprechen und zu sehen: Ah, der Therapeut geht da sehr positiv mit um und nimmt das ernst.«

Außerdem ist es natürlich auch wichtig, seine Rechte als Patient zu kennen und im Zweifel einzufordern: Darf der Therapeut so abwertend über mich reden? Gehört es zur Therapie, dass meine Therapeutin so viel über sich erzählt? Muss ich ein Ausfallhonorar bezahlen, wenn ich kurzfristig krank werde und nicht kommen kann?

»Ich bin immer ganz überrascht, dass in der Therapie so wenig Transparenz herrscht«, sagt Beschwerdeberaterin Petry-Lehn. »Patienten sind nicht darüber informiert, welche Therapieform bei ihnen angewandt und wie dabei vorgegangen wird. Eigentlich müssten sie auch erfahren, dass es einem in der Behandlung vorübergehend schlechter gehen kann. Ich bin gerade dabei, mit Kollegen über einen ›Beipackzettel Risiken und Nebenwirkungen einer Psychotherapie‹ nachzudenken. Aber auch Formalitäten sind oft nicht bekannt. Manchmal wissen Patienten nicht, dass Ausfallhonorare anfallen können, oder sie sind überrascht über die Höhe.«

Es sei sehr wichtig, über alle diese Fragen zu Beginn der Therapie sorgfältig aufzuklären. »Wir empfehlen auch, schriftliche Therapieverträge abzuschließen. Denn Therapeuten können durch mangelnde Transparenz das Vertrauen der Patienten so weit beschädigen, dass Therapien abgebrochen werden.«

Mitunter kann ein Therapeutenwechsel natürlich auch angezeigt sein, zum Beispiel wenn die Therapeutin mit Abwertung auf den Klärungsversuch ihrer Patientin reagiert statt mit Verständnis und Respekt. Ein Wechsel kann aber auch dann helfen, wenn man feststellt, dass man mit der angewandten Therapiemethode nicht weiterkommt, oder wenn die Chemie zwischen Therapeut und Klient nicht stimmt.

Wenn Therapien schaden

Bei Verstößen gegen das Berufsrecht kommt auch eine Beschwerde bei der Therapeutenkammer in Betracht. »Patienten glauben oft, das lohnt sich nicht, weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Aber ich habe schon den Eindruck, dass die Psychotherapeutenkammern dem Thema Patientenbeschwerden zunehmend Aufmerksamkeit schenken und z.B. sexuelle Übergriffe auch tatsächlich als schwere Verstöße behandeln«, sagt Beraterin Petry-Lehn.

Verstöße gegen das sogenannte Abstinenzgebot sind gar nicht mal so selten Thema in ihrer Sprechstunde. Oft willigen die Klienten zunächst in eine private oder gar sexuelle Beziehung zu ihrem Therapeuten oder der Therapeutin ein. »In der Therapie entsteht ja eine große Nähe. Und oft fühlen sie sich auch geschmeichelt«, erklärt Rosemarie Petry-Lehn. »Aber die Therapeuten müssten es eigentlich besser wissen. Sie sind in einer Machtposition, und sie sind verantwortlich dafür, dass die Grenzen eingehalten werden.« Verschwimmen diese, etwa weil eine Therapeutin ihre Klientin zu sich nach Hause einlädt und ihr private E-Mails schickt, dann kann dies bei der Klientin zu großer emotionaler Verwirrung und Krisen führen.

Manche Anrufer entscheiden sich dennoch gegen eine offizielle Beschwerde. Die Psychologin erzählt von einer Klientin, die von ihrem Therapeuten massiv manipuliert wurde, indem er vorgab, jederzeit für sie erreichbar zu sein, dann aber doch nicht ans Telefon ging oder sie mit Rückrufversprechen hinhielt. »So war sie ganz auf ihn bezogen. Irgendwann hat er ihr dann auch noch private Fotos aufs Handy geschickt.« Die Einschätzung der Beraterin, dies sei missbräuchliches Verhalten, teilte die Anruferin zwar, aber sie fühlte sich gleichzeitig so in dem Abhängigkeitsverhältnis gefangen, dass sie sich nicht lösen, geschweige denn eine Beschwerde einreichen mochte. »Wir haben dann vereinbart, dass sie sich bei mir melden kann, wenn sie sich irgendwann doch noch zu einem nächsten Schritt entschließt.«

So ergebnisoffen können Therapeutenkammern nicht beraten. Wenn sie von einem berufsrechtlichen Verstoß erfahren, müssen sie reagieren. Und nur einige bieten eine anonyme Beratung im Vorfeld an.

Die offizielle Beschwerde

Bei einer offiziellen Beschwerde müssen dann natürlich Ross und Reiter genannt werden. Die Beschwerde muss schriftlich und mit Nennung des eigenen Namens eingereicht werden, der beschuldigte Therapeut wird informiert und um eine Stellungnahme gebeten. Dann prüft das zuständige Gremium der Kammer die Beschwerde fachlich und juristisch. In komplizierten Fällen gibt es ein förmliches Untersuchungsverfahren, an dessen Ende die Beschwerde entweder abgewiesen oder der Therapeut gerügt wird. Unter Umständen muss er auch eine Geldbuße zahlen, und in schwerwiegenden Fällen kann noch das Berufsgericht eingeschaltet werden, das dem oder der Beschuldigten auch die Approbation entziehen kann.

»Das kommt aber nur ganz selten vor. Und im Zweifel erfahren die Beschwerdeführer auch nie etwas über den Fortgang ihrer Beschwerde«, stellt Rosemarie Petry-Lehn ein häufiges Vorgehen der Kammern klar. »Das ist für die Betroffenen manchmal nur schwer auszuhalten. Deswegen frage ich im Vorfeld immer ganz genau nach den Erwartungen, die mit der Beschwerde verbunden sind. Wenn jemand dann sagt: Der darf nicht mehr therapieren! Dann warne ich, dass das eben oft nicht erfüllt wird. Außerdem kann so ein Verfahren sich hinziehen, und als Beschwerdeführer bleibt man die ganze Zeit gebunden. Bis zur Stellungnahme des Therapeuten dauert es schon mal ein Jahr, und wenn darin vielleicht alles ganz anders dargestellt ist, als ich es wahrgenommen habe, haut die mich unter Umständen dann noch mal aus den Schuhen.«

Trotzdem findet die Psychologin es wichtig, dass Patientinnen und Patienten, die sich dem gewachsen fühlen, Berufsverstöße ihrer Therapeuten anzeigen. »Die Kammern müssen es mitkriegen, was nicht gut läuft und daraus Konsequenzen ziehen, auch in der Ausbildung der Therapeuten.«

Mitunter möchten Patienten mit ihrer Beschwerde aber nur erreichen, dass ihr Therapeut sich noch einmal damit auseinandersetzen muss, wie sie sein Verhalten empfunden haben. Dass er sie vielleicht doch noch versteht. Oder dass er sich entschuldigt. Einige Kammern bieten Schlichtungen an, in denen dies das Ergebnis sein kann.

»Ich könnte mir gut vorstellen, da dann an der Seite der Beschwerde führenden Klienten zu sein«, sagt Rosemarie Petry-Lehn. »Aber leider lässt unsere finanzielle und damit zeitliche Ausstattung so etwas nicht zu.« Ebenso wenig drin ist die Moderation klärender Gespräche, wenn sich Anrufer der Beschwerdeberatung denn dazu durchgerungen haben.

Hin und wieder erfährt die Beraterin immerhin, wie die mit ihr besprochenen Fälle ausgegangen sind. »Ein sexueller Übergriff ist jetzt nach zwei Jahren vors Berufsgericht gegangen. Und eine andere Klientin, deren Therapeutin sich ebenfalls über das Abstinenzgebot hinweggesetzt hat, fühlt sich total entlastet, nachdem sie die Beschwerde abgeschickt hat. Dadurch, dass sie sagen konnte: Das war nicht in Ordnung, konnte sie die Geschichte jetzt für sich beenden.«

Die Unabhängige Beschwerdeberatung ist dienstags von 12 bis 14 Uhr zu erreichen unter der Telefonnummer 0221 1695214.


[1]Quelle: Psychosoziale Umschau, Heft 2/2013; Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion und der Autorin.