Workshop der BPtK zur Versorgungssituation im ambulanten KJP-Bereich
Jürgen Kuhlmann, Dortmund
Am 21.11.2005 lud die Bundespsychotherapeutenkammer nach Berlin zu einem Workshop, der sich mit der Frage der ambulanten Psychotherapieversorgung für Kinder und Jugendliche im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung beschäftigte.
Vortragende waren Sachverständige der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Wissenschaftler aus dem Bereich Versorgungsforschung sowie Vertreter der Landespsychotherapeutenkammern.
Nach der Eröffnung stellte Prof. Rainer Richter, Präsident der Psychotherapeutenkammer Hamburg und mittlerweile auch Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Forschungsergebnisse einer Studie im Raum Hamburg vor.
Auf der Grundlage gesicherter Prävalenzraten sowie nach Auswertung der Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der Zahlen aus den komplementären Bereichen (Jugendhilfe) ergaben sich Raten von 8 % psychisch kranker Kinder und Jugendlicher sowie 18 % Kinder und Jugendlicher, die psychisch auffällig waren.
Es herrscht im gesamten Stadtgebiet Hamburg eine deutliche Unterversorgung. So wurden im Jahr 2002 nur knapp mehr als die Hälfte der dringend behandlungsbedürftigen Kinder tatsächlich behandelt.[1]
Marion Schwarzstellte eine Expertise der Psychotherapeutenkammer Hessen vor, die sich zum Ziel gesetzt hatte, aus Umfrageergebnissen unter den Kammermitgliedern Aussagen zur Versorgungssituation abzuleiten.
Bei den Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen fiel besonders ins Auge, dass es eine deutliche Schieflage bei der Geschlechterverteilung zwischen Anbietern und Inanspruchnehmern gibt, so versorgen insgesamt 70 % weibliche PsychotherapeutInnen die mehrheitlich männlichen Patienten.
Bei der Frage der Arbeitszeiten gab es den bekannten Dissenz zwischen den abgerechneten Therapieeinheiten (mehr als 45 % der TherapeutInnen geben an, unter 36 Stunden zu arbeiten, der Schwerpunkt liegt bei 21-35 Stunden), und den Vorstellungen seitens der KV bzw. des Bundessozialgerichtes, die von 36 Stunden/Woche als Vollbeschäftigung ausgehen.
Die genauere Analyse ergab allerdings eine zeitliche Inanspruchnahme, die deutlich über das Maß der abgerechneten Zeiteinheiten hinausgeht, ein Verweis auf das erhebliche Tätigkeitsspektrum der Psychotherapeuten, das neben den eigentlichen therapeutischen Sitzungen zu bewältigen ist.
Auch in den Ausfallzeiten, die mit 9-12 Wochen pro Jahr angegeben werden, spiegelt sich möglicherweise ein Spezifikum kindertherapeutischer Tätigkeit.
Eine Kennzahl, die den Versorgungsengpass nochmals verdeutlicht, stellt die Rate der Zurückweisung von Therapieanfragen dar, so berichten über 50 % der KJPler, dass sie mehr als 75% der Anfragen abschlägig bescheiden müssen.
Auch der Vortrag von Michael Reisch aus Baden-Württemberg beleuchtete die Versorgungssituation hinsichtlich der KJP aus der Sicht der beteiligten Versorger. Nur ca. 20 % der Kinder und Jugendlichen, die behandlungsbedürftig sind (ca. 2.000.000 Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg, davon ca. 20 % behandlungsbedürftig) nehmen psychotherapeutische Angebote auch in Anspruch.
Aus Sicht der beteiligten BehandlerInnen liegt eine deutliche Unterversorgung des Bereiches vor.
Ein Perspektivenwechsel ergab sich durch den Vortrag von Prof. Uwe Koch, der sich als Wissenschaftler mit Versorgungsfragen beschäftigt, und den wissenschaftlich-empirischen Faktor bei der Gewinnung der Daten, deren Auswertung und die daraus ableitbaren Folgerungen darlegte.
Die Datenlage bei Versorgungsfragen im psychotherapeutischen Bereich sei insgesamt mangelhaft, für den Bereich Kinder und Jugendliche nahezu nicht vorhanden. Der zeitliche Aufwand, entsprechende Datenmengen zu generieren, sei enorm, auch wenn mit dem sich in Arbeit befindenden Gesundheitssurvey ein guter Anfang gemacht worden sei. Auf Seiten der abhängigen Variablen des zu ermittelnden Bedarfes sei u.a. auch die Wirksamkeit der jeweiligen Verfahren ein notwendig mit einzurechnendes Kriterium.
Immer wieder schimmerten auch die indikationsbezogene Berechnung des Bedarfs und entsprechender Behandlungsmethoden durch. Von einer allgemeinen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, die für sich in Anspruch nimmt, jedwede Störung kompetent und zielstrebig zu behandeln, müsse man sich wohl verabschieden.
Zuletzt nahm Dr. Thomas Kopetschvon der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Stellung zu der Frage einer für Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen getrennten Bedarfsberechnung.
Grundlage der Bedarfsberechnung der KVen ist die Zahl der ermittelten Behandler zum 1.1.1999 gewesen. Für den Bereich der Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen sei der Termin nicht zu halten gewesen, da auch anschließend immer noch Behandler nach Widerspruchsverfahren ins System kamen. Man hatte sich dann auf September/Oktober 1999 als Stichtag geeinigt.
Die KBV geht mit dieser Zahl von einer angemessenen Versorgungslage aus. Die Schieflage, die durch mögliche falsche Berechnungs- und Ermittlungszahlen im Vorfeld der Zulassung von vielen Seiten betont wird, wird von der KBV nicht geteilt oder zumindest nicht als relevant angesehen.
In diesem Sinne geht es nicht um eine Ermittlung des Bedarfes, sondern genauer eigentlich um eine Kapazitätsberechnung der vorhandenen Strukturen, auch weil Bedarf an sich nicht objektiv zu erheben sei, sondern immer nur in Abhängigkeit subjektiver Wertesysteme.
Zusätzliches Manko sei der multiprofessionelle Zugang bei der Behandlung psychischer Probleme von Kindern und Jugendlichen. Differenzierungen vorzunehmen falle hier daher schwer.
Im Rahmen einer Simulationsrechnung ermittelte die KBV als Auswirkung einer getrennten Berechnung der Daten (s.o.) einen zusätzlichen Bedarf von ca. 800 Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen.
Als weiteren Weg zur Verbesserung der Versorgungslage möchte die KBV die im System befindlichen Behandler in die Pflicht nehmen, ihre Praxis zu professionalisieren und entsprechend den Vorgaben die 36 Behandlungsstunden auch anzustreben. Die zusätzlichen finanziellen Mittel, die sich auf dieser Berechnungsgrundlage ergäben, seien nicht das Problem der KVen. Alternativ werde angestrebt, von Seiten der KVen auch eine freiwillige oder verordnete Teilzulassung anzubieten.
Eine letzte Möglichkeit, mehr Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen in die Versorgung einzubinden, wird auch in der Forderung nach Mindestversorgungsanteilen gesehen, was jedoch zu Lasten der Psychologischen PsychotherapeutInnen ginge.
Nach teilweise lebhafter Diskussion verabschiedete Dr. Christina Tophovenals Geschäftsführerin der BPtK die TeilnehmerInnen. Die Auseinandersetzung um das Thema sollte am nächsten Tag nochmals in kleinerem Teilnehmer-Rahmen fortgesetzt werden. Auf die zukünftige Entwicklung und die Ergebnisse der Veranstaltung, die der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie-Ausschuss der Bundeskammer in Gang gebracht hatte, darf man gespannt sein.
Jürgen Kuhlmann