Zukunft der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD): Bleibt sie unabhängig?
Ende dieses Jahres läuft der bestehende Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband (GKV-SpiBu) und der gemeinnützigen UPD aus. Ab Januar 2016 soll die Trägerschaft über die UPD von der privaten Callcenter-Firma Sanvartis übernommen werden. Diese Neustrukturierung der Patientenberatung führte zu einer massiven Protestwelle von wissenschaftlichem Beirat der UPD, zahlreichen Politikern und weiteren gesellschaftlichen Kreisen. Befürchtet wird, dass die hohe Qualität und die unabhängige Unterstützung für ratsuchende PatientInnen auf der Strecke bleiben und dass es aufgrund der Nähe zu den Krankenkassen zu Interessenkonflikten kommen könnte, wodurch die bestehende Unabhängigkeit gefährdet wäre. Außerdem ist anzunehmen, dass die Beratungsqualität sinken wird, da durch den Wechsel neues Personal eingearbeitet werden muss.
Seit 2006 wird die UPD von einem Verbund gemeinnütziger Einrichtungen mit bundesweit 21 Beratungsstellen erbracht, die sich bisher als bewährte und gut funktionierende Anlaufstelle für PatientInnen bewiesen hat. Ihre Träger sind als UPD-Gesellschafter der Sozialverband VdK Deutschland, die Verbraucherzentrale Bundesverband und der Verbund unabhängige Patientenberatung. Sanvartis hingegen ist ein privatwirtschaftliches, gewinnorientiertes Unternehmen, das bereits für verschiedene gesetzliche Krankenkassen tätig ist bzw. war.
Mitte Juli hat die Fraktion der Linken im Bundestag unter der Überschrift "Sicherstellung der Unabhängigkeit von Einrichtungen der Patientenberatung" eine Kleine Anfrage zur Unabhängigkeit von Patientenberatungsstellen gestellt (BT-Drucksache 18/5566). Die Linken beziehen sich darin u.a. auf Berichte in der Presse, dass diese Beratungsstellen zum Teil von Krankenkassen oder Pharmakonzernen finanziert werden. Die Linke fragt z.B., nach welchen Kriterien die Ausschreibungen für geförderte Patientenberatungsstellen erfolgen und wie die künftige Rolle der UPD aussehen kann.
Am 16.7.2015 hat einer der nicht berücksichtigten Bieter der Ausschreibung für die Patientenberatung einen Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer gestellt. Diese soll nun prüfen, ob der GKV-SpiBu als Auftraggeber bei der Ausschreibung und der Auswahl des Bewerbers die Verfahrensvorschriften eingehalten hat. Wird im Rahmen eines Vergabeverfahrens ein Nachprüfungsantrag gestellt, besteht für die Zeit des Prüfungsverfahrens ein vorläufiges Zuschlagsverbot. Die Vergabekammer ist angehalten, innerhalb von fünf Wochen ab Antragstellung über einen Antrag zu entscheiden.
Dies bedeutet zumindest einen Aufschub in der Sache, die mittlerweile politisch große Wellen schlägt.