Zwei neue Mitglieder für Sachverständigenrat „Gesundheit“ berufen
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat den Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen neu berufen. So hat das Gremium zwei neue Mitglieder, zwei alte sind ausgeschieden.
Neu hinzugekommen sind die Pflegewissenschaftlerin Prof. Gabriele Meyer von der Universität Halle und der Gesundheitsökonom Prof. Jonas Schreyögg von der Universität Hamburg. Letzterer hatte im vergangenen Jahr gemeinsam mit Prof. Reinhard Busse von der Technischen Universität Berlin ein Gutachten zur Mengenentwicklung von Krankenhausleistungen vorgelegt, das für Diskussionen gesorgt hatte.
Erneut in den Sachverständigenrat berufen wurden Prof. Ferdinand Gerlach (Universität Frankfurt, bisher Vorsitzender), Prof. Eberhard Wille (Universität Mannheim, bisher stellvertretender Vorsitzender), Prof. Wolfgang Greiner (Universität Bielefeld), Prof. Marion Haubitz (Universität Hannover) und Prof. Petra Thürmann (Universität Witten-Herdecke). Nicht mehr dabei sind Prof. Doris Schaeffer (Universität Bielefeld) und Prof. Gregor Thüsing (Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung in Bonn).
Aufgabe des Sachverständigenrates ist es, alle zwei Jahre ein Gutachten zur Entwicklung der Gesundheitsversorgung in Deutschland vorzulegen. Das jüngste hatte er im Juni 2014 veröffentlicht. Darin hatten die Sachverständigen unter anderem eine gesetzliche Aufkaufpflicht von Vertragsarztsitzen durch KVen in als überversorgt geltenden Regionen vorgeschlagen sowie einen 50-prozentigen Vergütungszuschlag für Landärzte. Derzeit ist das Gremium, dessen Mitglieder umgangssprachlich auch „Gesundheitsweise“ genannt werden, mit einem Sondergutachten zum Krankengeld beauftragt.
Quelle: Ärztenachrichtendienst 13.1.15