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Aktuell  • Prävention

Zweiter Anlauf für ein Präventionsgesetz

18. Oktober 2007

Nachdem die zwischen Bund und Ländern bereits abgestimmten Pläne für ein Präventionsgesetz 2005 wegen der vorgezogenen Bundestagswahl ad acta gelegt worden waren, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sie nun in leicht veränderter Form wieder aufgenommen, um in der Großen Koalition darüber zu verhandeln.

 

Mit Stand vom 11. September 2007 gab es auf vertraulichem Wege Eckpunkte (noch nicht zur Veröffentlichung bestimmt) für ein Präventionsgesetz aus dem BMG. Die vorgelegten Eckpunkte sind entsprechend dem Hinweis in der Vorlage noch nicht in allen Punkten mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) abgestimmt und wohl auch noch nicht in der Koalition.

Nach der Vorstellung des BMG, das noch in 2007 einen neuen Gesetzentwurf präsentieren will, soll das Präventionsgesetz nach Diskussion mit dem Koalitionspartner zügig eingeleitet und in 2008 verabschiedet werden. Die BMG-Eckpunkte beruhen im Wesentlichen auf der alten Basis, wurden jedoch etwas von aufwändigen Organisationsstrukturen entschlackt. Danach bleibt der Regelungsbereich des Gesetzes auf die Primärprävention begrenzt. Einbezogen werden sollen alle Sozialversicherungszweige - was jedoch die Zustimmung anderer zuständiger Ressorts (BMAS) voraussetzt. Insbesondere soll an einer Stiftung als bundesweiter Organisationsform festgehalten werden. Sie soll nunmehr jedoch ohne Beteiligung von Bund und Ländern allein von den Sozialversicherungen getragen werden und deren gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wahrnehmen. Dazu gehören vor allem Präventionsziele und Qualitätssicherungskriterien sowie bundesweite Kampagnen und länderübergreifende sowie überbetriebliche Modellprojekte. Vorgesehen ist, dass sich die Stiftung bei ihrer Arbeit auf die Bundesgesundheitsberichte des Robert-Koch-Instituts (RKI) stützt. Der gegenwärtige Finanzierungsrahmen der GKV von 3,29 Euro pro Versicherten und Jahr (GKV-Durchschnittsausgaben für Prävention nach Paragraph 20 Sozialgesetzbuch V in 2006; entspricht insgesamt 226 Millionen Euro) soll bestehen bleiben. Davon sollen 20 Prozent an die Stiftung fließen und von dieser selbst verwaltet werden. Weitere 40 Prozent sollen für Prävention und Gesundheitsförderung in betrieblichen und nichtbetrieblichen Settings als Gemeinschaftsaufgabe verwendet werden. Vorgesehen sind dafür gesetzlich verankerte regionale Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger, die alles Nähere - z.B. auch die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Stellen - regeln sollen. Die restlichen 40 Prozent der Mittel sollen von den Krankenkassen für eigene Maßnahmen der individuellen Primärprävention (Kurse) und der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) verausgabt werden - ohne eine besondere Steuerung im Rahmen des Gesetzes. Inhaltlich sollen sich diese Maßnahmen an den Präventionszielen der Stiftung orientieren. Vorgesehen ist auch, dass sich die Träger von Settings künftig an der Finanzierung von Präventionsmaßnahmen beteiligen müssen, wenn sie eine Förderung ihrer Einrichtungen durch die Sozialversicherung wünschen. Zusätzliche Bundesmittel sollen in den nächsten Jahren in den Ausbau der Gesundheitsberichterstattung, d.h. in eine personelle Aufstockung des RKI fließen. Zudem soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die wie schon im ersten Entwurf des Präventionsgesetzes gesetzlich abgesichert werden soll, ihre Bemühungen um Qualitätssicherung verstärken.

Auch die Veranstaltung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen am 21. 9. in Berlin beschäftigte sich mit Präventionspolitischen Perspektiven und deren Umsetzung.
Biggi Bender MdB, Sprecherin für Gesundheitspolitik, stellte die unten abgedruckten Thesen vor und bat die Expertinnen und Experten[1] um ihre Sicht der Dinge.

Anschließend hielt Prof. Dr. Ulla Walter einen Vortrag zum Thema „AkteurInnen, Ebenen und Steuerung der Prävention: Eine maßgebliche Herausforderung sei die Heterogenität der Träger und die unsystematische Umsetzung der Maßnahmen. Prävention werde bislang nach den Logiken der einzelnen Sozialgesetzbücher umgesetzt. Die bloße Möglichkeit zu Kooperationen reiche nicht aus. Die erfolgreiche Umsetzung und Weiterentwicklung sei nur möglich, wenn klare gesetzliche Vorgaben zur Zusammenarbeit vorhanden seien, wie zum Beispiel die Gruppenprophylaxe im Bereich der Zahngesundheit. Ulla Walter regte an, diesen Ansatz auch für andere Teilsaspekte der Prävention zu nutzen. Im Hinblick auf mögliche Steuerungsgremien der Prävention und Gesundheitsförderung machte Walter deutlich, dass eine Steuerung mit inhaltlichem Fokus auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene geboten sei. Auf Bundesebene sei eine Stiftung oder – wie von den gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2006 vorgeschlagen – eine Transparenz- und Koordinierungsstelle vorstellbar.

Global denken und lokal handeln

In der anschließenden Diskussion waren sich Referentinnen und Referenten sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer einig. Ohne die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger können Prävention und Gesundheitsförderung nicht funktionieren. Darüber hinaus könne Prävention nicht ohne staatliche Verantwortung praktiziert werden. Nach dem Motto "global denken und lokal handeln" müssten vor allem die Handlungsspielräume der Kommunen gestärkt werden. Denn Gesundheit entstehe in den Lebenswelten der Menschen und müsse deshalb dort auch gefördert werden.
Beklagt wurde auch die mangelnde Kultur der Qualitätssicherung in Präventionsprojekten und die häufig fehlende Evaluation. Es dürfe kein Gesetz mehr geben ohne Evaluation und die Implementation eines Gesetzesmonitorings, mit dem sich belegen lasse, wie das Präventionsgesetz umgesetzt wird.
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie unter
http://www.gruene-bundestag.de/cms/gesundheit/dok/199/199091.htm

These I "Verbindliche Steuerung statt freiwilliger Zusammenschlüsse"

Via Präventionsgesetz muss ein bundesweites Entscheidungsgremium installiert werden, das eine nationale Präventionsstrategie, Präventionsscherpunkte setzt, die Qualitätsentwicklung vorantreibt, Strukturen schafft, die die Partizipation der AdressatInnen in den Vordergrund stellt und einen besonderen Schwerpunkt auf die Primärprävention für sozial benachteiligte Gruppen legt.
Die Diskutantinnen und Diskutanten waren sich einig: Prävention könne nicht hierachisch "von oben" per Gesetz delegiert werden. Vielmehr müssten die Handlungs- und Entscheidungsspielräume der unterschiedlichen Ebenen und Träger auch weiterhin gewahrt bleiben.

These II "Wer zahlt, darf mit- aber nicht allein bestimmen"!

An der Finanzierung einer gesamtgesellschaftlich orientierten Primärprävention und deren Evaluation müssen sich Bund und Länder, alle Sozialversicherungen und die private Krankenversicherung beteiligen. Aus der Diskussion ging klar hervor: Auch wer nicht zahlt muss mitbestimmen. Zudem müsse zwischen der Verwendung öffentlicher Mittel einerseits und privater Gelder anderseits unterschieden werden.

These III "Wer Qualität will, muss sich dem Wettbewerb stellen"

Die Qualitätsentwicklung und Evaluation der Primärprävention ist bundesweit konzertiert voranzutreiben. Drei bis fünf Ansätze der Qualitätsentwicklung und Evaluation sollten ausgewählt, kontinuierlich weiterentwickelt und im Wettbewerb miteinander stehen.
Unter den Diskutantinnen und Diskutanten bestand Dissens, ob Wettbewerb in der Prävention wirklich zum Ziel führt. Konsens bestand darin, dass eine Kultur der Qualitätsentwicklung und Evaluation in der Prävention und Gesundheitsförderung notwendig sei.

Waltraud Deubert


[1] Stadträtin Anne Janz, Deutscher Städtetag; Dr. Uwe Prümel-Philippsen, Bundesvereinigung Prävention Gesundheitsförderung e.V.; Heike Wöllenstein, AOK-Bundesverband; Tim Genett, Verband der privaten Kran
kenversicherung e.V., Dr. Christiane Korsukéwitz, Deutsche Rentenversicherung; Dr. Walter Heipertz, Bundesagentur für Arbeit. Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, die baden-württembergische Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz hat kurzfristig abgesagt.