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Beitragsordnung


Der jährliche Mitgliedsbeitrag für beide Verbände beträgt ab 01.01.2023:  

 

DGVT e.V.

DGVT-BV e.V.

Gesamtbeitrag

Regelbeitrag   

Regelbeitrag für natürliche Personen
(Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte mit mehr als 20 Wochenstunden)

160 Euro

150 Euro

310 Euro

Regelbeitrag für juristische Personen
(Eingetragene Vereine, Unternehmen. Ein Umsatznachweis ist jährlich vorzulegen.)

120 Euro
(bis 500.000 Euro Jahresumsatz)

250 Euro
(zw. 500.000 € und 1,5 Mio Euro Jahresumsatz)

500 Euro
(ab 1,5 Mio Euro Jahresumsatz)

95 Euro
(bis 500.000 € Jahresumsatz)

170 Euro
(zw. 500.000 € und 1,5 Mio € Jahresumsatz)

320 Euro
(ab 1,5 Mio € Jahresumsatz)

215 bis 820 Euro

Ermäßigter Beitrag
(Die Ermäßigung gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Tritt der Ermäßigungsgrund unterjährig ein, gilt die Ermäßigung für das laufende Jahr.)
   

Teilzeitbeschäftigte bis 20 Wochenstunden
(Ein Nachweis des Arbeitgebers über Teilzeitbeschäftigung ist jährlich vorzulegen.)

110 Euro

 100 Euro

210 Euro

Neuapprobierte: 1. Jahr nach Approbation
(Ein Nachweis über die Approbation ist erforderlich. Ein Nachweis über die Appro­bation ist nicht erforderlich, wenn die Ausbildung bei der DGVT-Akademie absolviert wurde. Die Ermäßigung gilt auch für Neu­appro­bierte nach den Über­gangs­regelungen in §§ 27 und 28 PThG 2020.)

110 Euro

100 Euro

210 Euro

Arbeitslose, nicht Erwerbstätige, Rentner*innen; Mitglieder in Elternzeit
(Ein Nachweis ist für jedes Kalenderjahr erforderlich. Für Rentner*innen ist ein einmaliger Nachweis erforderlich.)

50 Euro

35 Euro

85 Euro

Fördermitglieder nach § 4 Abs. 2 der Satzung

50 Euro

45 Euro

95 Euro

Aktive Mitglieder der DGVT
(gewählte Mitglieder der Kommissionen; aktive Mitglieder der Fachgruppen; vom Vorstand benannte Delegierte für besondere Vereinsaufgaben, Mitglieder des Ethikbeirats, gewählte Landessprecher*innen)
(Ein Antrag für jedes Kalen­der­jahr ist erforderlich.)

50 Euro

35 Euro

85 Euro

Beitragsfreiheit   
Studierende im (konsekutiven) Erststudium
(Nachweis der Hoch­schule/Uni­versi­tät ist jähr­lich vor­zulegen (Imma­triku­lations­bescheini­gung))
---
Psychotherapeut*innen in Ausbildung nach den Übergangsregelungen der §§ 27 und 28 PThG 2020
(Ein Nach­weis des PiA-Status ist jähr­lich erforder­lich.
Aus­nahme: Ein Nach­weis des PiA-Status' ist nicht erforder­lich, wenn die Aus­bildung bei der DGVT-Akademie absol­viert wird.)
---
Psychotherapeut*innen in Weiterbildung
(zunächst befristet bis 31.12.2026)
(Ein Nachweis des PtW-Status' ist jährlich erforderlich.)
---
Der Vorstand kann zu Werbezwecken für eine begrenzte Zeit und für bestimmte Zielgruppen auf die Erhebung des Beitrags verzichten.   

Regelbeitrag

Regelbeitrag für natürliche Personen
(Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte mit mehr als 20 Wochenstunden)
DGVT e. V.160 Euro
DGVT-BV150 Euro
Gesamt310 Euro
Regelbeitrag für juristische Personen
(Eingetragene Vereine, Unternehmen. Ein Umsatznachweis ist jährlich vorzulegen.)
DGVT e. V.120 Euro (bis 500.000 Euro Jahresumsatz) 250 Euro (zw. 500.000 € und 1,5 Mio Euro Jahresumsatz) 500 Euro (ab 1,5 Mio Euro Jahresumsatz)
DGVT-BV95 Euro (bis 500.000 € Jahresumsatz) 170 Euro (zw. 500.000 € und 1,5 Mio € Jahresumsatz) 320 Euro (ab 1,5 Mio € Jahresumsatz)
Gesamt215 bis 820 Euro

Ermäßigter Beitrag

(Die Ermäßigung gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Tritt der Ermäßigungsgrund unterjährig ein, gilt die Ermäßigung für das laufende Jahr.)

Teilzeitbeschäftigte bis 20 Wochenstunden
(Ein Nachweis des Arbeitgebers über Teilzeitbeschäftigung ist jährlich vorzulegen.)
DGVT e. V.110 Euro
DGVT-BV100 Euro
Gesamt210 Euro
Neuapprobierte: 1. Jahr nach Approbation
(Ein Nachweis über die Approbation ist erforderlich. Ein Nachweis über die Appro­bation ist nicht erforderlich, wenn die Ausbildung bei der DGVT-Akademie absolviert wurde. Die Ermäßigung gilt auch für Neu­appro­bierte nach den Über­gangs­regelungen in §§ 27 und 28 PThG 2020.)
DGVT e. V.110 Euro
DGVT-BV100 Euro
Gesamt210 Euro
Studierende, Arbeitslose, nicht Erwerbstätige, Rentner*innen; Mitglieder in Elternzeit
(Ein Nachweis ist für jedes Kalenderjahr erforderlich. Für Rentner*innen ist ein einmaliger Nachweis erforderlich.)
DGVT e. V.50 Euro
DGVT-BV35 Euro
Gesamt85 Euro
Fördermitglieder nach § 4 Abs. 2 der Satzung
DGVT e. V.50 Euro
DGVT-BV45 Euro
Gesamt95 Euro
Aktive Mitglieder der DGVT
(gewählte Mitglieder der Kommissionen; aktive Mitglieder der Fachgruppen; die vom Vorstand benannten Delegierten für besondere Vereinsaufgaben; die Mitglieder des Ethikbeirats; die gewählten Landessprecher*innen)(Ein Antrag ist für jedes Jahr erforderlich.)
DGVT e. V.50 Euro
DGVT-BV35 Euro
Gesamt85 Euro

Beitragsfreiheit

Studierende im (konsekutiven) Erststudium
(Nachweis der Hoch­schule/Uni­versi­tät ist jähr­lich vor­zulegen (Imma­triku­lations­bescheini­gung).
DGVT e. V.
DGVT-BV
Gesamt
Psychotherapeut*innen in Ausbildung nach den Übergangsregelungen der §§ 27 und 28 PThG 2020
(Ein Nach­weis des PiA-Status ist jähr­lich erforder­lich. Aus­nahme: Ein Nach­weis des PiA-Status ist nicht erforder­lich, wenn die Aus­bildung bei der DGVT-Akademie absol­viert wird.)
DGVT e. V.
DGVT-BV
Gesamt
Der Vorstand kann zu Werbezwecken für eine begrenzte Zeit und für bestimmte Zielgruppen auf die Erhebung des Beitrags verzichten.

 

Regelbeitrag

Regelbeitrag für natürliche Personen
(Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte mit mehr als 20 Wochenstunden)
DGVT e. V.160 Euro
DGVT-BV150 Euro
Gesamt310 Euro
Regelbeitrag für juristische Personen
(Eingetragene Vereine, Unternehmen. Ein Umsatznachweis ist jährlich vorzulegen.)
DGVT e. V.120 Euro (bis 500.000 Euro Jahresumsatz) 250 Euro (zw. 500.000 € und 1,5 Mio Euro Jahresumsatz) 500 Euro (ab 1,5 Mio Euro Jahresumsatz)
DGVT-BV95 Euro (bis 500.000 € Jahresumsatz) 170 Euro (zw. 500.000 € und 1,5 Mio € Jahresumsatz) 320 Euro (ab 1,5 Mio € Jahresumsatz)
Gesamt215 bis 820 Euro

Ermäßigter Beitrag

(Die Ermäßigung gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Tritt der Ermäßigungsgrund unterjährig ein, gilt die Ermäßigung für das laufende Jahr.)

Teilzeitbeschäftigte bis 20 Wochenstunden
(Ein Nachweis des Arbeitgebers über Teilzeitbeschäftigung ist jährlich vorzulegen.)
DGVT e. V.110 Euro
DGVT-BV100 Euro
Gesamt210 Euro
Neuapprobierte: 1. Jahr nach Approbation
(Ein Nachweis über die Approbation ist erforderlich. Ein Nachweis über die Approbation ist nicht erforderlich, wenn die Ausbildung bei der DGVT-Akademie absolviert wurde. Die Ermäßigung gilt auch für Neuapprobierte nach den Übergangsregelungen in §§ 27 und 28 PThG 2020.)
DGVT e. V.110 Euro
DGVT-BV100 Euro
Gesamt210 Euro
Studierende, Arbeitslose, nicht Erwerbstätige, Rentner*innen; Mitglieder in Elternzeit
(Ein Nachweis ist für jedes Kalenderjahr erforderlich. Für Rentner*innen ist ein einmaliger Nachweis erforderlich.)
DGVT e. V.50 Euro
DGVT-BV35 Euro
Gesamt85 Euro
Fördermitglieder nach § 4 Abs. 2 der Satzung
DGVT e. V.50 Euro
DGVT-BV45 Euro
Gesamt95 Euro
Aktive Mitglieder
(gewählte Mitglieder der Kommissionen; aktive Mitglieder der Fachgruppen; vom Vorstand benannte Delegierte für besondere Vereinsaufgaben, Mitglieder des Ethikbeirats, gewählte Landessprecher*innen)
(Ein Antrag für jedes Kalenderjahr ist erforderlich.)
DGVT e. V.50 Euro
DGVT-BV35 Euro
Gesamt85 Euro

Beitragsfreiheit

Studierende im (konsekutiven) Erststudium
(Nachweis der Hochschule/Universität ist jährlich vorzulegen (Immatrikulationsbescheinigung).)
DGVT e. V.
DGVT-BV
Gesamt
Psychotherapeut*innen in Ausbildung nach den Übergangsregelungen der §§ 27 und 28 PThG 2020
(Ein Nachweis des PiA-Status ist jährlich erforderlich.
Ausnahme: Ein Nachweis des PiA-Status' ist nicht erforderlich, wenn die Ausbildung bei der DGVT-Akademie absolviert wird.)
Psychotherapeut*innen in Weiterbildung
(zunächst befristet bis 31.12.2026)
(Ein Nachweis des PtW-Status' ist jährlich erforderlich.)
DGVT e. V.
DGVT-BV
Gesamt
Der Vorstand kann zu Werbezwecken für eine begrenzte Zeit und für bestimmte Zielgruppen auf die Erhebung des Beitrags verzichten.