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Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr durch den geschäftsführenden Vorstand einberufen. Sie bestimmt die Richtlinien für den Gesamtverein einschließlich Vorstand und Kommissionen. Die Mitglieder des geschäftsführenden und des erweiterten Vorstands werden von der Mitgliederversammlung jeweils für zwei Jahre gewählt.