Am 01.01.06 ist die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen (G-BA) in Kraft getreten - nun haben wir das Qualitätsmanagement (QM) endgültig am Hals.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verschicken seit einiger Zeit Fragebögen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) zur Erhebung der jährlichen Praxiskosten auch an viele Psychotherapeuten. Bei der allerersten Erhebung hatte sich das ZI in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) entschlossen, einen besonderen Fragebogen an die Psychotherapeuten über die bvvp-Landesverbände zu versenden und …
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 22.6.2005 in zwei Verfahren zu § 44 SGB X der Revision der beklagten KV Baden-Württemberg stattgegeben. Der Senat hob die vorinstanzlichen Entscheidungen des Sozialgerichts Reutlingen sowie des Landessozialgerichts Baden-Württemberg auf und wies die Klage ab. (Vgl. hierzu den Kurzbericht in der letzten Ausgabe dieser Zeitschrift, Rosa Beilage 2/2005, S. 40).
Uns haben sowohl auf schriftlichen Wegen, als auch telefonisch und bei den Informationsveranstaltungen viele Fragen zum EBM 2000 Plus erreicht. Inzwischen klären sich einige die Details und wir alle steuern auf die erste Abrechnung mit dem neuen EBM zu. Von daher dürften sowohl die Softwarehersteller als auch die KV inzwischen die wichtigsten Unklarheiten geklärt haben.
Im Rahmen des Systems der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelten wir PsychotherapeutInnen allgemein als Wenigarbeiter. Dies wird den TherapeutInnen als freiwillige Entscheidung zugeschrieben. Nicht nur die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Kassen, sondern auch die Psychotherapeuten- Funktionäre teilen diese Ansicht. Der vorliegende Artikel lässt dies zweifelhaft erscheinen.
Die DGVT gründete sich mit sozialpolitischem Hintergrund im Jahre 1968. Beeinflusst durch die damaligen gesellschaftspolitischen Bewegungen wollten die Gründungsmitglieder keinen Verband, der Berufsgruppen hierarchisch abstufte, sondern wählten ein für soziale Berufe offenes Mitgliedermodell. Die Mitgliedschaft sollte vornehmlich durch die Stärkung und Entwicklung der Verhaltenstherapie verbunden sein.
Sind wir eine Gruppe von Faulenzern? Der Rundbrief war ein Paukenschlag: Anfang März dieses Jahres mahnt die KV Westfalen-Lippe die Psychotherapeuten, mehr zu arbeiten. Sie weist 680 Psychotherapeuten darauf hin, dass zu wenige Therapiesitzungen für Kassenpatienten abgehalten werden (siehe Kasten). Der Vorwurf lautet: 2 bis 19 Wochensitzungen sind zu wenig.
Dank hartnäckig klagender KollegInnen (und der sie unterstützenden Verbände) gibt es nun Urteile des Bundessozialgerichts, die die Kassenärztlichen Vereinigungen zu Honorarnachzahlungen zwingen. Für die Jahre 1993 bis 1998 ist bereits nachgezahlt worden, für die Jahre 2000 bis 2004 sind die Nachzahlungen in Gang gekommen.
Mit dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) 1999 und der Etablierung der beiden neuen Berufe ist die Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie unter den Bezeichnungen Psychologischer Psychotherapeut bzw. Psychologische Psychotherapeutin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin sowie Psychotherapeut bzw. Psychotherapeutin nur approbierten PsychotherapeutInnen (§ 2 PsychThG), ÄrztInnen sowie InhaberInnen einer befristeten Erlaubnis gem. § 4 PsychThG …