Stellungnahme der DGVT für die Sitzung der Länderreferentinnen und -referenten des Ausschusses für Hochschule, Forschung und Weiterbildung der Kultusminister der Länder am 28. September 2005
Auf der Mitgliederversammlung wurde die Neustrukturierung des Vorstandes beschlossen.
Der Gesamtvorstand besteht seitdem aus einem geschäftsführenden Vorstand mit 3 Personen und einem erweiterten Vorstand mit je einem Mitglied aus den Kommissionen.
Nachfolgend stellt sich der derzeitige Vorstand vor:
Geschäftsführender Vorstand: Gerhard Brückner, Prof. Dr. Armin Kuhr, Dr. Heiner Vogel
Die vom Bundestag am 27. Oktober 2006 beschlossene Änderung des Vertragsarztrechts kann in Kraft treten. Der Bundesrat billigte das Gesetz und fasste hierzu eine Entschließung. Darin werden die Regelungen des Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze, die durch Liberalisierung und Flexibilisierung eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten bringen sollen, begrüßt. Mit Nachdruck weist der Bundesrat allerdings darauf hin, dass die nachträglich …
Der Beitrag beschreibt einige Aspekte der Entstehung des Psychotherapeutengesetzes von 1998, insbesondere hinsichtlich der Ausbildungsanforderungen für die neuen Berufe Psychologischer Psychotherapeut und Kinder-/Jugendlichenpsychotherapeut und der Unterschiede zur Psychotherapieweiterbildung vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes. Es werden die bisherige Entwicklung in den zwei Jahren seit In-Kraft-Treten des Gesetzes und mögliche Konsequenzen für die Entwicklung der psychotherapeutischen und …
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 26.9.2006 entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen nicht verpflichtet sind, eine ambulante neuropsychologische Therapie zu erstatten.
Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen hatte sich schon in der Vergangenheit mit der Frage intensiv befasst, welche Tätigkeitsbezeichnungen für Heilpraktiker zulässig sind.
Die nachfolgende Meldung der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie (GwG) bestätigt einmal mehr, dass die abschließende Behandlung des Antrags zur Anerkennung der Gesprächspsychotherapie als Richtlinienverfahren mehr als überfällig ist. Es gab zwar keinen konkreten Beschluss aber immerhin eine Positionierung des Richters und, was aus unserer Sicht bemerkenswert ist, eine interessante Einlassung der Vertreter des Gemeinsamen Bundesausschusses: …