Ein hitziger Schlagabtausch zwischen verschiedenen Verbänden und Gremien um den Kunstfehler in der Psychotherapie veranlasste uns, nach einer ersten vorläufigen eigenen Positionierung die Debatte zum Kongressthema zu machen.
Psychotherapie: Kein Platz mehr für psychisch schwer Kranke
Auf akute Probleme bei der Versorgung von psychisch kranken Patienten, die an besonders schweren Störungen leiden, weist der Verein Demokratischer Ärztinnen und Ärzte (VDÄÄ) hin. Wie der Verein in einer Presseerklärung deutlich macht, haben schwer kranke Patienten zunehmend Schwierigkeiten, eine fachärztliche Betreuung zu finden, bei der sie sowohl Medikamente als auch Psychotherapie erhalten.
Das deutsche Strafgesetzbuch verbietet in § 203 "Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlußprüfung", Ärzten und auch "Angehörigen eines anderen Heilberufs" die Offenbarung eines fremden Geheimnisses, welches ihnen vom Patienten anvertraut oder sonst bekannt geworden ist. Strafbar ist es auch, wenn das Geheimnis nach dem Tod des Betroffenen unbefugt offenbart wird.
Im Rahmen einer durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft finanzierten Fragebogenstudie wurde den Erwartungen, die Therapeuten und Therapeutinnen an Berufs- und Therapieverbände bzgl. des Umganges mit dem Thema "sexuelle Übergriffe in der Therapie" hegen, nachgegangen.
Das Sozialgericht Gotha urteilte: Der Hausarzt-Apotheker-Vertrag einer Angestellten-Krankenkasse ist kein Vertrag zur integrierten Versorgung. Deshalb durften Geldmittel von der zu zahlenden ärztlichen Gesamtvergütung nicht als Anschubfinanzierung einbehalten werden. Nun geht der Fall in die nächste Instanz.
Der Krankenhaus-Report befasste sich schwerpunktmäßig mit Integrierter Versorgung (IV). "Die Integrationsversorgung ist ein zartes Pflänzchen, das noch viel Pflege braucht, um für die Patienten Früchte zu tragen.