Mittlerweile liegt eine Reihe von Gerichtsurteilen vor, die die berufliche Eignung von Psychologischen Psychotherapeuten zur Weiterführung von Praxen ärztlicher Psychotherapeuten bestätigt haben. Dies ist für KollegInnen, die sich niederlassen wollen, eine positive Entwicklung, und es lohnt sich, die KV-Ausschreibungs-Organe auch auf Ausschreibungen ärztlicher KollegInnen hin zu studieren.
Im Folgenden sei auf einige zitierfähige Urteile verwiesen:
Nichts geht voran, so scheint es, bei der Reform des Psychotherapeutengesetzes, seit der Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) im Herbst 2010 ein Konzept für die Reform konsentiert hat. Und wenn man bedenkt, dass die derzeitige Bundesregierung viele andere Sorgen und Themen hat und dann berücksichtigt, dass der Partei des alten und des jetzigen Bundesgesundheitsministers (FDP) die freiberuflichen Ärzte und Zahnärzte vermutlich näher stehen als die Psychotherapeuten, so ist es kein Wunder, dass …
Wie die Bundespsychotherapeutenkammer berichtet hat (vgl. www.bptk.de /Aktuell), wurde das Psychotherapeutengesetz nun doch dahingehend geändert, dass PsychotherapeutInnen für die Approbation nicht länger EU-Bürger sein müssen bzw. aus einem EWR-Vertragsstaat kommen müssen. Im Entwurf zum „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (Bundestags-Drucksache 17/6260) waren zunächst entsprechende Änderungen für alle Heilberufe mit Ausnahme …