In den letzten Quartalen hat die KV Brandenburg wiederholt die Abrechnung von Mehrfachstunden verweigert und nur als Einfachstunden vergütet. Begründet wurde dies damit, dass die Doppelstunde unter EBM-Gesichtspunkten als eine Sitzung zu qualifizieren und daher nur einmal am Behandlungstag abrechnungsfähig sei.
In der Rosa Beilage 4/2002 haben wir auf Seite 44 f. darüber berichtet, dass die Krankenkassen den von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorgelegten EBM-Entwurf im Bewertungsausschuss abgelehnt und einen eigenen Entwurf vorgelegt hatten.
Am 15. Januar diesen Jahres fand in Siegburg auf Einladung des Verbandes der Angestellten Krankenkassen/Arbeiterersatzkassenverband (VdAK/AEV) ein informatives Treffen zwischen den VertreterInnen der Spitzenverbände der Krankenkassen auf der einen und den Vertretern der im Gesprächskreis II zusammengefassten Psychotherapie-Verbände als SprecherInnen der niedergelassenen Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen statt.
LANDESPSYCHOTHERAPEUTENKAMMER BADEN-WÿRTTEMBERG GRÿNDUNGSAUSSCHUSS DER BAYERISCHEN LANDESKAMMER DER PSYCHOLO-GISCHEN PSYCHOTHERAPEUTEN UND KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPEUTEN KAMMER FÿR PSYCHOLOGISCHE PSYCHOTHERAPEUTEN UND KINDER-UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPEUTEN IM LAND BERLIN PSYCHOTHERAPEUTENKAMMER BREMEN PSYCHOTHERAPEUTENKAMMER HAMBURG LANDESKAMMER FÿR PSYCHOLOGISCHE PSYCHOTHERAPEUTINNEN UND ?THERAPEUTEN UND KINDER-UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPEUTINNEN UND …
wir hatten Gelegenheit, den von den Krankenkassen vorgelegten EBM-Entwurf durchzusehen, insbesondere den Teil, der die Kapitel 22, 23 und das Kapitel 35 Richtlinienpsychotherapie betrifft.
Dieser Entwurf eines neuen EBM darf nicht unwidersprochen bleiben, da er
eine Leistungserbringung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr ermöglicht und somit die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung gefährdet,
Die Beteiligten streiten über die Höhe des dem Kläger im Quartal 1/00 zustehenden vertragspsychotherapeutischen Honorars, wobei es sich nach dem Willen der Beteiligten um einen Musterrechtsstreit handeln solle, während ca. 950 Widerspruchsverfahren anderer Psychologischer Psychotherapeuten im Bereich der KV Westfalen-Lippe zum Ruhen gebracht worden waren.
Laut Honorarbescheid vom 26.07.2000 erzielte der Kläger im Quartal 1/00 ein Gesamthonorar von DM 40.8068,50, …
Zum Hintergrund: Das Bundessozialgericht hatte die aktuelle Benachteiligung der Psychotherapeuten im Vergleich zu anderen Facharztgruppen seit 1999 schon drei Mal (zuletzt: Urteil vom 12.09.2001 - B 6 KA 58/00 R) als rechtswidrig beurteilt.
KV Westfalen-Lippe stellt wegen Sozialgerichts-Urteil alle Honorarbescheide ab dem zweiten Quartal 2002 unter Vorbehalt
Um sich gegen die möglichen finanziellen Folgen einer höchstrichterlichen Entscheidung zur Vergütung der Psychotherapeuten abzusichern, stellt die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen- Lippe (KVWL) alle Honorarbescheide ab dem zweiten Quartal 2002 unter Vorbehalt. Das kündigte der KVWL-Vorsitzende Dr. Ulrich Thamer am Samstag auf der Vertreterversammlung an. Das Sozialgericht …
Das Bundesinnenministerium hat das Beihilferecht dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) angepasst. Seit dem 1. März entsprechen die Qualifikationsanforderungen an Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten für die Beihilfefähigkeit denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
(Ärztezeitung, Hermann Müller). Die KV Berlin muss einen in der Vergangenheit kontrovers diskutierten Passus im HVM zur Vergütung der restlichen Psychotherapieleistungen ändern. Bei einem Erörterungstermin vor dem Landessozialgericht (LSG) Berlin ließ der Richter ins Protokoll aufnehmen, dass er "erhebliche Bedenken" habe. Im Klartext: Das LSG hält die Regelung für rechtswidrig.