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Honorarentwicklung

Kassenärztliche Vereinigung nimmt über Nichtabrechnung von Doppelstunden Einfluss auf verhaltenstherapeutische Methoden

In den letzten Quartalen hat die KV Brandenburg wiederholt die Abrechnung von Mehrfachstunden verweigert und nur als Einfachstunden vergütet. Begründet wurde dies damit, dass die Doppelstunde unter EBM-Gesichtspunkten als eine Sitzung zu qualifizieren und daher nur einmal am Behandlungstag abrechnungsfähig sei.

Honorarentwicklung

Stand des neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

In der Rosa Beilage 4/2002 haben wir auf Seite 44 f. darüber berichtet, dass die Krankenkassen den von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorgelegten EBM-Entwurf im Bewertungsausschuss abgelehnt und einen eigenen Entwurf vorgelegt hatten.

Jürgen Kuhlmann

Treffen der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Psychotherapieverbände des GK II

Am 15. Januar diesen Jahres fand in Siegburg auf Einladung des Verbandes der Angestellten Krankenkassen/Arbeiterersatzkassenverband (VdAK/AEV) ein informatives Treffen zwischen den VertreterInnen der Spitzenverbände der Krankenkassen auf der einen und den Vertretern der im Gesprächskreis II zusammengefassten Psychotherapie-Verbände als SprecherInnen der niedergelassenen Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeutInnen statt.

Honorarentwicklung

Stellungnahme der AG der Landespsychotherapeutenkammern zum EBM-Entwurf der Spitzenverbände der Krankenkassen

ARBEITSGEMEINSCHAFT
DER

LANDESPSYCHOTHERAPEUTENKAMMER BADEN-WÿRTTEMBERG
GRÿNDUNGSAUSSCHUSS DER BAYERISCHEN LANDESKAMMER DER PSYCHOLO-GISCHEN PSYCHOTHERAPEUTEN UND KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPEUTEN
KAMMER FÿR PSYCHOLOGISCHE PSYCHOTHERAPEUTEN UND KINDER-UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPEUTEN IM LAND BERLIN
PSYCHOTHERAPEUTENKAMMER BREMEN
PSYCHOTHERAPEUTENKAMMER HAMBURG
LANDESKAMMER FÿR PSYCHOLOGISCHE PSYCHOTHERAPEUTINNEN UND ?THERAPEUTEN UND KINDER-UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPEUTINNEN UND …

Honorarentwicklung

Schreiben des Gesprächskreises II zum EBM-Entwurf der Spitzenverbände der Krankenkassen vom November 2002

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir hatten Gelegenheit, den von den Krankenkassen vorgelegten EBM-Entwurf durchzusehen, insbesondere den Teil, der die Kapitel 22, 23 und das Kapitel 35 Richtlinienpsychotherapie betrifft.

Dieser Entwurf eines neuen EBM darf nicht unwidersprochen bleiben, da er

    1. eine Leistungserbringung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr ermöglicht und somit die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung gefährdet,
    2. teilweise auf falschen Zeitvorgaben beruht und
    3.  …
Rechtsanwältin Susanne Locher-Weiÿ, Reutlingen

Urteil des Sozialgerichts Dortmund zur Vergütung genehmigungspflichtiger Leistungen des Kapitels G IV EBM für das Quartal 1/00

I. Ausgangspunkt des Streites

Die Beteiligten streiten über die Höhe des dem Kläger im Quartal 1/00 zustehenden vertragspsychotherapeutischen Honorars, wobei es sich nach dem Willen der Beteiligten um einen Musterrechtsstreit handeln solle, während ca. 950 Widerspruchsverfahren anderer Psychologischer Psychotherapeuten im Bereich der KV Westfalen-Lippe zum Ruhen gebracht worden waren.

Laut Honorarbescheid vom 26.07.2000 erzielte der Kläger im Quartal 1/00 ein Gesamthonorar von DM 40.8068,50, …

Honorarentwicklung

Anhörung zum FDP-Gesetzentwurf 'Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung einer angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung' (Bundestagsdrucksache 14/8400) am 12. Juni 2002 in Berlin

Zum Hintergrund: Das Bundessozialgericht hatte die aktuelle Benachteiligung der Psychotherapeuten im Vergleich zu anderen Facharztgruppen seit 1999 schon drei Mal (zuletzt: Urteil vom 12.09.2001 - B 6 KA 58/00 R) als rechtswidrig beurteilt.

Honorarentwicklung

Zähes Ringen um die Vergütung der Psychotherapeuten

KV Westfalen-Lippe stellt wegen Sozialgerichts-Urteil alle Honorarbescheide ab dem zweiten Quartal 2002 unter Vorbehalt

Um sich gegen die möglichen finanziellen Folgen einer höchstrichterlichen Entscheidung zur Vergütung der Psychotherapeuten abzusichern, stellt die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen- Lippe (KVWL) alle Honorarbescheide ab dem zweiten Quartal 2002 unter Vorbehalt. Das kündigte der KVWL-Vorsitzende Dr. Ulrich Thamer am Samstag auf der Vertreterversammlung an. Das Sozialgericht …

Honorarentwicklung

Beihilferichtlinien

Das Bundesinnenministerium hat das Beihilferecht dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) angepasst. Seit dem 1. März entsprechen die Qualifikationsanforderungen an Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten für die Beihilfefähigkeit denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Honorarentwicklung

Berliner Sozialgericht kritisiert HVM-Beschluss der KV zur Stützung der PT-Honorare

(Ärztezeitung, Hermann Müller). Die KV Berlin muss einen in der Vergangenheit kontrovers diskutierten Passus im HVM zur Vergütung der restlichen Psychotherapieleistungen ändern. Bei einem Erörterungstermin vor dem Landessozialgericht (LSG) Berlin ließ der Richter ins Protokoll aufnehmen, dass er "erhebliche Bedenken" habe. Im Klartext: Das LSG hält die Regelung für rechtswidrig.