Hubert Hermes, Vorsitzender des Bundesverbandes der Krankenhauspsychotherapeuten hat die nachfolgend formulierten Forderungen im Rahmen des Gesprächskreises II am 19.10. in Freiburg eingebracht.
Die Bundesfachkommission Ärzte und Psychotherapeuten der Gewerkschaft Ver.di berät den Vorstand von Ver.di auf Bundesebene. Die DGVT hat zu den Tagesordnungspunkten Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Eingruppierung dieser beiden Berufsgruppen und zum Vergütungssystem für Krankenhausbehandlungen Diagnosis Related Groups (DRG) ihre Vorschläge eingereicht:
Das Verhältnis von klinischen Psychologen und weiteren therapeutisch tätigen Berufsgruppen zu Ärzten ist nicht selten spannungsgeladen. Das ergibt sich unter anderem aus der unklaren Rechtslage, in der sich die "nicht-ärztlichen" therapeutisch tätigen Berufe befinden.
Psychiatriereferenten und -referentinnen der Länder definieren Mindeststandards.
Die »Arbeitsgruppe Psychiatrie der obersten Landesgesundheitsbehörden« - so heißt der Arbeitskreis der Psychiatriereferenten und -referentinnen der Länder - hat in den Ländern eine Umfrage zur Realisierung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) durchgeführt, die gezeigt hat, dass der Begriff in den Ländern keinesfalls einheitlich angewendet wird. Sowohl Zusammensetzung als auch Aufgaben und Verbindlichkeit …
Eigentlich ist die Ambulante Soziotherapie für chronisch psychisch Kranke seit dem 01.01.2002 im SGB V verankert aber bisher wird diese neue GKV-Leistung kaum angeboten.
Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Grundlagen, Konzepte und Praxis der psychotherapeutischen Arbeit.
Gleichstellung der psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder-/JugendlichtherapeutInnen mit den Fachärzten im Dienst- und Tarifrecht.
Änderung der gesetzlichen und anderer Vorgaben speziell auf Bundes- und Landesebene, damit PsychotherapeutInnen auch Leitungsfunktion in Kliniken und/oder Beratungsstellen wahrnehmen können.
Bereitstellung von ausreichenden Ausbildungsstellen für …
Nach jahrelangen Diskussionen um die Notwendigkeit einer besseren Prävention ist im Mai 2005 vom Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention“ beschlossen worden. Das Gesetz sieht vor, dass qualitätsgesicherte Präventionsmaßnahmen nach einheitlichen Zielen durchgeführt werden sollen, mit einem Finanzvolumen von 250. Mio. Euro. Der ursprünglichen Zeitplanung zufolge sollte das Gesetz noch 2005 in Kraft treten, es ist aber im Zuge der damaligen bundespolitischen …