Am 29. September 2016 berichtete der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen in Berlin wie immer zuerst zur aktuellen politischen Lage. Das GKV-Selbstverwaltungsstärkungs-Gesetz (GKV-SVSG) bezeichnete er als einen „Euphemismus sondergleichen“. Das geplante Gesetz gilt für alle Spitzenorganisationen auf Bundesebene, bis hin zum Gemeinsamen Bundesausschuss. Die Aufsicht erhält ein umfassenderes Eingriffsrecht in die Selbstverwaltung, das Sonderaufsichtsrecht umfasst Vorstandsdienstverträge, …
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich im September 2016 in der Sitzung des Bewertungsausschusses auf eine Honorarerhöhung von 815 Millionen Euro für 2017 geeinigt. Dabei wurde eine Erhöhung der Orientierungspunktwerts (OPW) um 0,9 % auf 10,5300 Cent beschlossen.
Der OPW bildet grundsätzlich gestiegene Investitions- und Praxiskosten ab. Bei einer aktuellen Inflationsrate von 0,8 % (Stand Oktober 2016) entspricht dies in etwa dem allgemeinen …
Auch Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen erhalten nun einen Zuschlag für Sprechstunden am Samstag. Der EBM wurde aufgrund eines entsprechenden Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) rückwirkend zum 1. April 2005 durch einen Beschluss des Bewertungsausschusses geändert.
Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen können die Gebührenordnungsposition (GOP) 01102 EBM somit in Ansatz bringen, wenn sie an …
Die Änderungen der Bedarfsplanungs-Richt-linie, insb. zur Jobsharing-Obergrenze, sind am 15.09.2016 in Kraft getreten: www.g-ba.de/informationen/richtlinien/4/.
Die Neu-Regelungen betreffen insbesondere Jobsharing-Praxen unterhalb des Fachgruppendurchschnitts. Diese dürfen ihren Umsatz künftig bis zum Fachgruppendurchschnitt steigern, jeweils zuzüglich weitere 25 %. Die Regelungen gelten nicht nur für Jobsharer, sondern auch für Praxen mit Angestellten unter Leistungsbeschränkung.
(kb). Die Änderungen der Reha-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die bereits zum 1.4.2016 in Kraft getreten sind, betreffen noch nicht die Einbeziehung von PP/KJP in das Reha-Verordnungsverfahren der Reha-Richtlinie. Es geht darin zunächst nur um eine Vereinfachung und Aktualisierung von Reha-Leistungen zu Lasten der Krankenkassen.
Möglicherweise nehmen Krankenkassen aber schon jetzt eine Reha-Verordnung eines PP/KJP an, so lauten jedenfalls Erfahrungsberichte einiger …
Nach unseren Protesten gegenüber ver.di, was die neue Eingruppierung von Psychologischen PsychotherapeutInnen/Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen in die Entgeltgruppe 14 im TVöD angeht, haben wir intensive Gespräche geführt. Infolgedessen wurde uns zugesagt, die Zusammenarbeit in Zukunft noch zu verbessern.
Die erste Gelegenheit hierzu bot sich bei der redaktionellen Bearbeitung der neuen Entgeltordnung zum TVöD: Die Formulierung, mit der die Festlegung auf Entgeltgruppe 14 für "uns" …
(wd). Wie bereits in der VPP dieser Ausgabe berichtet, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein neues Entgeltsystem in der Psychiatrie vorgelegt - kurz PsychVVG -, der am 10.11.16 nach zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet wurde. Die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen wurden bereits am 09.11.16 in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit beraten und beschlossen.
Der Gesetzentwurf wurde von vielen Verbänden und Fachgesellschaften kritisiert.
Wir möchten unsere Mitglieder über unsere Korrespondenz mit einzelnen Krankenkassen zur Umgehensweise mit Anträgen auf Psychotherapie in der Kostenerstattung auf dem Laufenden halten.
In der Rosa Beilage 3/2016 hatten wir unser Schreiben an die IKK classic zur unbegründeten Honorarkürzung in der Kostenerstattung für ambulante Psychotherapien gem. § 13 Abs. 3 SGB V abgedruckt.
Im Folgenden möchten wir Ihnen das Antwortschreiben der IKK classic vom 29.8.2016 zur Kenntnis geben. Eine Klärung …
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 4. Mai 2016 (Az: B 6 KA 21/15 R) entschieden, dass eine Arztstelle in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) erst nach dreijähriger Tätigkeit des Arztes im MVZ nachbesetzt werden kann. Ein Vertragsarzt, der zugunsten einer Anstellung im MVZ auf seine Zulassung verzichtet, muss daher künftig grundsätzlich drei Jahre im MVZ tätig sein, bevor die Stelle durch einen Nachfolger im Wege einer Anstellungsgenehmigung neu besetzt werden kann. …
Ärzte oder PsychotherapeutInnen dürfen ihren Praxissitz nur verlegen, wenn Gründe der vertragsärztlichen Versorgung dem nicht entgegenstehen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in einer Entscheidung vom 3.8.2016.
Im Fall ging es um die Verlegung eines Praxissitzes von einem nicht gut versorgten Stadtteil (hier: Berlin-Neukölln, psychotherapeutischer Versorgungsgrad 87,7%) in einen Bezirk mit einer bereits sehr hohen Überversorgung (hier: Tempelhof-Schöneberg, 344%). Das BSG entscheid, dass …