Das Recht auf Einsichtnahme in die Patientenakte ist in § 630g BGB geregelt. Demnach haben Patient*innen einen Anspruch auf vollständige Akteneinsicht, wenn er/ sie das möchte. Für den Fall, dass der/die Patient*in durch die Akteneinsicht in ihrer Gesundheit gefährdet wäre oder Rechte Dritter dem entgegenstehen, dürften bzw. müsste ggf. die Akteneinsicht verweigert oder die entsprechenden Stellen geschwärzt werden. Die Kopie der Patientenakte darf verweigert werden, wenn Patient*innen über die …
Der DGVT-Berufsverband hat eine Stellungnahme an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Erstfassung der Richtlinie über die „berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf“ abgegeben.
Rituelle Gewalt ist ein schwer zu ertragendes Thema. Dennoch ist es wichtig, darauf vorbereitet zu sein, wenn es in der Beratung oder Psychotherapie zur Sprache kommt.