Ethikbeirat

Der Ethikbeirat schaltet sich ein, wenn es Beschwerden über ein DGVT-Mitglied wegen eventueller Überschreitungen der Grenzen gibt, die durch die ethischen Rahmenrichtlinien gesetzt sind. Dies gilt insbesondere für den Fall des sexuellen Missbrauchs im Rahmen einer Psychotherapie. Dementsprechend vertritt der Ethikbeirat die DGVT im Verbändetreffen gegen sexuellen Missbrauch in Psychotherapie und Beratung.

Das zweite große Tätigkeitsfeld ist die Erarbeitung von fachlichen und ethischen Standards:

Hier steht zum Beispiel der aktuelle Stand der Ethical Charter der EABCT (Draft-Version) in der Diskussion. Es stellt sich die Frage, wie Ethical Charter und Code of Ethics zueinanderstehen. Außerdem geht es um eine Auseinandersetzung mit dem Thema „Suizidassistenz“ oder selbstbestimmtes Sterben ein. Die Cannabislegalisierung, Gendergerechtigkeit, der fachliche Umgang mit der Klimakatastrophe sind nur einige der Themen.

Die kritische Begleitung des Verbandes in seinen fach- und gesundheitspolitischen Aktivitäten ist die dritte Aufgabe des Ethik-Beirats.