Der Gesprächskreis II der Psychotherapeutenverbände hat sich auf Grund der politischen Lage zu einer außerordentlichen Sitzung am 26. April 2003 in Berlin getroffen. Nach den Berichten aus den einzelnen Verbänden und den Hinweisen auf Aktuelles diskutierte der GK II folgende Themen:
Am 15. 2. und 04.04.2003 trafen sich in Frankfurt Vertreter/innen der Verbände aus dem GK II (Gesprächskreis der Psychotherapeutenverbände) zur Konstituierung eines Arbeitskreises PsychotherapeutInnen in Institutionen.
Die Heilberufe stehen vor einer bisher unbe(bzw. er)kannten Herausforderung, die das in den letzten Jahrhunderten gewachsene Berufsbild von Ärzten und anderen Heilberuflern nachhaltig berühren wird: Das Therapiemonopol des Arztes gerät ins Wanken. So wird die Rolle des Arztes in der medizinischen Versorgung – gewollt oder ungewollt – aus unterschiedlichen Gründen neu zu positionieren sein:
Siegburg/Düsseldorf, 18. Oktober 2006 - Die Qualitätsberichte der deutschen Krankenhäuser werden ab dem Jahr 2007 übersichtlicher, vergleichbarer und für die Patienten noch verständlicher gestaltet, als das bisher der Fall war. Eine entsprechende Regelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Dienstag in Düsseldorf beschlossen.
Die Änderungen sehen beispielsweise vor, dass die Qualitätsberichte künftig ein Inhaltsverzeichnis und eine Einleitung haben, in der das …
Dass der Qualifizierungsweg für PsychotherapeutInnen beschwerlich ist, wurde verschiedentlich beschrieben. Vor allem die ökonomischen Bedingungen der Psychotherapieausbildung werden immer wieder als hoher Belastungsfaktor angeführt.
Wer wünscht nicht, dass er hohe Qualität bietet oder erhält? Spielt doch Qualität bei jedem Einkauf eine Rolle. Doch allein die Frage nach der Definition von Qualität, also das, was Qualität eigentlich ist, ruft eine nahezu unendlich erscheinende Diskussion hervor.
Die Kostenausweitung im Gesundheitswesen hat eine Reihe von gesetzlichen Regelungen nach sich gezogen, mit denen sie eingedämmt werden sollte: Zum 01.01.2000 das Gesundheitsreformgesetz, zum 01.01.2002 die Neuregelung des Risikostrukturausgleiches in der GKV, die Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets und die Begrenzung der Arzneimittelausgaben.