Ärzte und Psychotherapeuten erfüllen einen gesellschaftlichen Auftrag im Gesundheitswesen. Deshalb sind viele Aufgaben ebenso wie deren Honorierung gesetzlich geregelt.
Es gilt die Besonderheiten psychotherapeutischer Leistungserbringung - insbesondere die Einzelleistungsabrechnung - in einem sonst durch Pauschalen geprägten EBM unterzubringen.
Soll der geplante EBM 2008 auch auf psychotherapeutische Leistungen sinnvoll angewandt werden, dann müssen entsprechend die Besonderheiten der psychotherapeutischen Leistungserbringung berücksichtigt werden.
Zur Fachtagung am 27.02.2007 kamen wesentlich mehr Teilnehmer als erwartet, was sogar einen kurzfristigen Wechsel des Tagungshotels notwendig machte. Erstaunen sollte das aber nicht auslösen, denn zu sehr brennt den im Gesundheitswesen Beschäftigten die jetzige und die perspektivische Situation unter den Nägeln.
Die für die PsychotherapeutInnen wichtigsten Veränderungen durch das letzte Gesundheitsreformgesetz GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ("GKV-WSG") wurden schon häufig angesprochen - siehe auch den ersten Beitrag dieser Rosa Beilag.
Am 25.5.07 fand im Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe (BT-Drs. 16/5385) statt.
Nachdem in der letzten Rosa Beilage die Ergebnisse der Kammerwahl wiedergegeben wurden, soll nun der weitere Verlauf der Geschehnisse infolge der Wahl im Vordergrund stehen.