Nach inzwischen vorliegenden Informationen hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) von seinem Recht Gebrauch gemacht und den Beschluss des G-BA vom 21.11.2006 über die Nichtzulassung der Gesprächspsychotherapie zur GKV-Versorgung beanstandet. Damit tritt der Beschluss nicht in Kraft. Die Begründung hat das BMG dem G-BA in einem gesonderten Schreiben vom 15. 2. nachgereicht. Gegen diese Beanstandung wiederum kann, von Seiten des G-BA binnen eines Monats nach Zugang Klage erhoben werden.
Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als neues Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung durch das Anfang des Jahres 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) errichtet.
Die Besetzung des Gemeinsamen Bundesausschusses mit PatientenvertreterInnen seit 1.1.2004 galt als die Errungenschaft der Gesundheitsreform. Die Entscheidungen treffen aber nach wie vor die Vertretung der Ärzte/PsychotherapeutInnen und die Kassen.
Eingeladen hatte Prof. Mühlum (Deutsche Gesellschaft für Sozialarbeit, Sektion klinische Sozialarbeit). Neben ihm waren vertreten Frau Röpke (VAKJP), Herrn Lehndorfer, Frau Schwarz (BKJ), Herr Klett (BVVP), Prof. Zurhorst, Prof. Pauls, Herr Klein, Herr van Gifteren und eine Kollegin aus Österreich, deren Namen ich nicht verstanden habe.
Die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. (DGVT) kritisiert die Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksache 16/1051 v. 24. 03. 06, veröffentlicht am 12. 04. 06) zur psychotherapeutischen Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen.
Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) von 1998, das nur für den nicht-ärztlichen Bereich gilt, hatte zwei neue Heilberufe etabliert: den Psychologischen Psychotherapeuten (PPT) und den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP).
Die von Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Netzwerk für Psychische Gesundheit veranstaltete eintägige Fachkonferenz "Möglichkeiten zur Stärkung der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz" informierte über Möglichkeiten zur Prävention psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen.
Am 03.06.2005 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe" (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz - KICK) beschlossen.
Es ist die Zeit der Einsparungen und der Kürzungen in vielen Bereichen. Da scheint es nur folgerichtig zu sein, wenn nun auch Eltern für Leistungen der Jugendhilfe bezahlen sollen, denn die Gesellschaft hat nichts zu verschenken.
Psychosoziale Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene scheint bei knappen Kassen keine Leistung mehr zu sein, die die Gesellschaft für unerlässlich hält, denn die Kosten dafür sollen die betroffenen …