(kb). Weiterhin empfehlen wir unseren Mitgliedern, regelmäßig Widerspruch gegen die Honorarbescheide einzulegen. Die Empfehlung gilt, solange die Vergütung der Leistungen der Psychotherapeuten nicht wenigstens dem sog. kalkulatorischen Arztlohn gem. EBM entspricht. Sie dokumentieren mit Ihrem Honorarwiderspruch, dass das Gebot der Honorargerechtigkeit (Rechtsprechung des Bundessozialgerichts) noch durch einen entsprechenden Beschluss des Bewertungsausschusses nachvollzogen werden muss. …
(kb). Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil entschieden, dass die Fahrtkosten zur Universität oder zu einer Weiterbildungs-Einrichtung künftig in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden können (BFH, Urteil v. 9.2.2012, Az.: VI R 44/10). Nach der bisherigen Rechtsprechung waren Fahrten zwischen der Wohnung und einer Bildungseinrichtung nur in Höhe von 30 Cents je Entfernungskilometer als Werbungskosten abziehbar (analog zum Weg zur Arbeit).