Vorbemerkung der Redaktion: Zu den Aufgaben für die zu gründenden Psychotherapeutenkammern wird immer wieder auch der Aufbau von Versorgungswerken gezählt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Revisionsurteil vom 30.6.2005 (Az.: V R 1/02) befunden, dass Supervision grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig ist.
Drohende GKV-Finanzierungsdefizite - und fragwürdige Leistungen
(gid) Selten gelingt es völlig disparaten Veranstaltern, die Themen von ganzen drei im Stundenrhythmus stattfindenden Presseveranstaltungen so zu wählen, als hätten sie sich im Vorfeld abgestimmt. Gelungen ist dieses Kunststück am 28. September der Stiftung Warentest, dem Fritz-Beske-Institut sowie der Gmünder Ersatzkasse (GEK), deren Pressekonferenzen bei einer Gesamtwürdigung einen verschärften Blick auf den Leistungskatalog der …
Wie bekannt, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) 36 Wochensitzungen Psychotherapie als Vergleichsmaß für die Honorierung psychotherapeutischer Leistungen festgesetzt.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 22.6.2005 in zwei Verfahren zu § 44 SGB X der Revision der beklagten KV Baden-Württemberg stattgegeben. Der Senat hob die vorinstanzlichen Entscheidungen des Sozialgerichts Reutlingen sowie des Landessozialgerichts Baden-Württemberg auf und wies die Klage ab. (Vgl. hierzu den Kurzbericht in der letzten Ausgabe dieser Zeitschrift, Rosa Beilage 2/2005, S. 40).
Uns haben sowohl auf schriftlichen Wegen, als auch telefonisch und bei den Informationsveranstaltungen viele Fragen zum EBM 2000 Plus erreicht. Inzwischen klären sich einige die Details und wir alle steuern auf die erste Abrechnung mit dem neuen EBM zu. Von daher dürften sowohl die Softwarehersteller als auch die KV inzwischen die wichtigsten Unklarheiten geklärt haben.
Der Rundbrief war ein Paukenschlag: Anfang März dieses Jahres mahnt die KV Westfalen-Lippe die Psychotherapeuten, mehr zu arbeiten. Sie weist 680 Psychotherapeuten darauf hin, dass zu wenige Therapiesitzungen für Kassenpatienten abgehalten werden (siehe Kasten). Der Vorwurf lautet: 2 bis 19 Wochensitzungen sind zu wenig. Auch Begründungen werden mitgeliefert. Zum Teil seien die Psycho-Praxen durch Nebentätigkeiten, zum Teil durch familiäre Verpflichtungen und …
Dank hartnäckig klagender KollegInnen (und der sie unterstützenden Verbände) gibt es nun Urteile des Bundessozialgerichts, die die Kassenärztlichen Vereinigungen zu Honorarnachzahlungen zwingen. Für die Jahre 1993 bis 1998 ist bereits nachgezahlt worden, für die Jahre 2000 bis 2004 sind die Nachzahlungen in Gang gekommen.
Zum 1. April 2005 tritt der neue EBM definitiv in Kraft. Die niedergelassenen KollegInnen sind somit ab dem Quartal 2/2005 mit völlig neuen Zahlenkombinationen konfrontiert.