(kö). Die KBV hat Anfang Juli eine Praxisinformation zur Anbindung der Praxis an die Telematikinfrastruktur (sog. „Online-Rollout“) zur Verfügung gestellt.
In der Praxisinformation werden unter anderem die technischen Komponenten vorgestellt, die PsychotherapeutInnen und ÄrztInnen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur benötigen. Dargestellt werden auch die Finanzierung durch die Krankenkassen, das Versichertenstammdatenmanagement und ab wann die Technik voraussichtlich verfügbar sein …
Ein/e Arzt/Ärztin mit einer eigenen Praxis arbeitet durchschnittlich 50 Stunden pro Woche, wobei er/sie ein Drittel der Arbeitszeit mit Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben verbringt, wie zum Beispiel dem Schreiben von Arztbriefen und dem Praxismanagement. Das aktuelle Zi-Praxispanel kommt hierbei zu den Ergebnissen, dass bezüglich des Alters, der Fachgruppe und des Geschlechts Unterschiede vorherrschen.
VertragspsychotherapeutInnen erhalten jetzt auch für die Behandlung von SoldatInnen einen Strukturzuschlag zu den antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen. Der Vertrag zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und der KBV wurde rückwirkend ab 1.4.2017 entsprechend geändert.
Hintergrund ist der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses von Ende September 2015, der unter anderem die Einführung von Strukturzuschlägen auf Einzel- und Gruppentherapieleistungen in der …
Der G-BA arbeitet Schritt für Schritt die neuen Befugnisse für VertragspsychotherapeutInnen ab: Ab sofort können Krankentransporte auch von VertragspsychotherapeutInnen verordnet werden.
§ 3 Abs. 1 Krankentransport-Richtlinie (in Kraft seit 27.5.2017):
„Vertragspsychotherapeutinnen oder Vertragspsychotherapeuten können unter den Voraussetzungen dieser Richtlinie Fahrten verordnen, die im Zusammenhang mit einer psychotherapeutischen Leistung der Krankenkasse zwingend notwendig sind.
Zum 1. Juli 2017 kommt das neue Formular für die Präventionsempfehlung, das nur ÄrztInnen ausfüllen können. Anhand dieses neuen Musters 36 können niedergelassene Ärzte Präventionsleistungen empfehlen und Patienten diese Empfehlung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die gesetzlich festgelegte „Prävention depressiver Erkrankungen: verhindern, früh erkennen, nachhaltig behandeln“ (vgl. § 20 SGB V: www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20.html) findet sich auf dem Formular unter dem Punkt …
(kb). Das Bundessozialgericht hat sich am 28. Juni 2017 mit Fragen des Sonderbedarfs befasst. Das Urteil im Wortlaut liegt derzeit noch nicht vor. Anbei Auszüge aus dem Terminbericht des BSG vom 28.6.2017:
Der Bescheid des Berufungsausschusses, mit dem der Antrag des klagenden Psychotherapeuten auf Sonderbedarfszulassung abgelehnt worden ist, sei rechtswidrig. Der beklagte Berufungsausschuss hätte vor seiner Entscheidung Ermittlungen zu der Frage durchführen müssen, ob in Berlin …
(wd). Der Bundestag hat am 22.06.2017 in 2. und 3. Lesung das umstrittene Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz ? PflBRefG) beschlossen. Hier finden Sie die Beschlussfassung mit allen zuletzt vorgenommenen Änderungen:
Ab dem Jahr 2020 wird es eine zweijährige gemeinsame, generalistische Ausbildung geben. Danach können sich die Pflegeschüler auf Kinderkranken- oder Altenpflege spezialisieren oder den generalistischen …
(wd). Die Grundlagen für ein leistungsfähiges Rehabilitations- und Teilhaberecht modernisieren, um damit die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung durch mehr Selbstbestimmung und mehr Teilhabe zu verbessern – mit dieser Anforderung stellt das Bundesteilhabegesetz (BTHG) die bisher größte Reform des SGB IX seit dessen Entstehung im Jahr 2001 dar. Nach der Verkündigung des BTHG am 29. Dezember 2016 tritt das neue Reha- und Teilhaberecht bis zum 1. Januar 2023 stufenweise in Kraft und wird …
(il). Ab dem 11.04.2017 tritt eine Änderung des § 294a im SGB V in Kraft dahingehend, dass die Mitteilungspflicht seitens ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen gegenüber den Krankenkassen im Falle von Missbrauch und sexueller Gewalt gegen Erwachsene aufgehoben wird.
Auf diese Neuregelung drängten u.a. die Gesundheitsministerkonferenz, der Deutsche Ärztetag, der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten sowie der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Mögliche negative Folgen der …
Der Bundestag hat die rechtlichen Möglichkeiten erweitert, PatientInnen gegen ihren Willen zu behandeln, um ihr Leben zu retten. Psychisch kranke PatientInnen, die nicht mehr erkennen können, dass eine ärztliche Behandlung notwendig ist, konnten bisher nur zwangsbehandelt werden, wenn sie in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung zwangsweise untergebracht wurden. Der Bundestag hat im Mai 2017 ein Gesetz zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen beschlossen, das die Möglichkeiten erweitert, …