Unmittelbar vor den ersten Sondierungsgesprächen über die Möglichkeit einer gemeinsamen Gesundheitsreform haben die beteiligten Parteien am Dienstag ihre Verhandlungsteams aufgestellt.
Der Bundestagsausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat eine viertägige öffentliche Anhörung zur Reform des Gesundheitssystems angesetzt, die am Montag, 23. Juni, beginnt und bis Montag, 30. Juni, dauert. Eingeladen sind rund 150 Verbände und Einzelsachverständige.
Künftig haben Versicherte, die ohne Überweisung ihres Hausarztes einen Facharzt aufsuchen, für jede erste Inanspruchnahme eine Praxisgebühr in Höhe von 15 Euro zu entrichten.
Verhaltenstherapie und psychosoziale Praxis, 35 (2), Suppl. 2 [Rosa Beilage] Ende des Jahres 2002 wurde die Kommission zur Finanzierung der Sozialversicherungen von der Bundesregierung eingesetzt.
Bei den nachfolgenden Ausführungen beziehen wir uns auf den 1. Arbeitsentwurf vom 13. März 2003 (mit dem Vermerk "noch nicht mit der Leitung abgestimmt"!), da erst kurz vor Redaktionsschluss am 9. Mai ein neuer Entwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung bekannt wurde, der nach den Vorgaben der Leitung erstellt worden ist.
Nach Vorlage eines Referentenentwurfs sollte nach der Kabinettsbefassung ein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen am 5. Juni zur ersten Lesung in den Bundestag eingebracht werden.
Die Maifassung des GMG-Entwurfs scheint eine konsequente Fortentwicklung der Vorgängerentwürfe, da die meisten Schwerpunkte zumindest im Kern gleich geblieben sind:
Der Sachverständigenrat hat nach § 142 SGB V den gesetzlichen Auftrag, Über-, Unter- und Fehlversorgungen und Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven aufzuzeigen. Die Gutachten werden in der Regel in einem zweijährigen Turnus vorgelegt.
Ob es nun an einem plötzlichen Schub von Einsicht und Wohlwollen gegenüber den PsychotherapeutInnen lag oder an dem massiven Druck, der durch die mit dem GMG geplanten, weitgehenden Strukturveränderungen der ambulanten Versorgung (siehe vorne) auf die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) ausgelöst wird, diese Frage kann zunächst unbeantwortet bleiben
Zentrales Ziel einer Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist eine qualitativ hochwertige und humane Versorgung in Medizin und Pflege, die allen Menschen ohne Ansehen des Alters oder der finanziellen Leistungsfähigkeit zugute kommt.