Der längst überfällige Beschluss des G-BA zur Umsetzung der sog. Mindestquote wurde am 18.6.2009 endlich gefällt und löst doch große Empörung in der Psychotherapeutenschaft aus. Die Anpassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie an die im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der GKV (GKV-OrgWG) beschlossene Erhöhung der Versorgungsanteile („Mindestquote“) für PsychotherapeutInnen, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, von 10 % auf 20 % sollte die …
Es betrifft insbesondere die Einführung des Basistarifs, das Kündigungsverbot, die Altersrückstellungen sowie die Karenzzeit von 3 Jahren als Voraussetzung für den Übertritt aus der GKV in PKV. Alle vom Gericht zugelassenen Verfassungsbeschwerden wurden zurückgewiesen. Die entsprechenden Urteile hat das Bundesverfassungsgericht am 10. Juni 2009 verkündet. Der Basistarif beschränke zwar die Berufsausübung der PKV, er sei aber im Hinblick auf die vom Gesetzgeber verfolgten Gemeinwohlziele …
Nach einem Bundestagsbeschluss vom 19. Juni 2009 werden gesetzlich versicherte Selbstständige beim Krankengeld den Arbeitnehmern gleichgestellt. Nach dem Beschluss können hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige, unständig Beschäftigte und kurzzeitig Beschäftigte als zusätzliche Option neben den Wahltarifen die Wahl eines „gesetzlichen“ Krankengelds mit Krankengeldanspruch ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit gegen Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes beziehen. Um allen Versicherten eine …
Bei der Frage, wie die Kassenärztlichen Vereinigungen mit der Nachbesetzung halber Kassensitze verfahren werden, scheint sich in einigen KV-Bezirken die Lage (zum Positiven) geklärt zu haben.
Zur Erinnerung: im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-OrgWG im Jahr 2008 hatte die KBV mit folgender Begründung die Möglichkeit, halbe Sitze nachzubesetzen, abgelehnt: „Für das entsprechende Instrument der Kommerzialisierung halber Versorgungsaufträge besteht kein Bedarf. Das Instrument würde zu …
Die Umsetzung der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens des GKV-OrgWG beschlossenen Erhöhung der sog. Mindestquote für PsychotherapeutInnen, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, von 10 % auf 20 % kommt nicht in Gang. Das Gesetz, das zum 1.1.2009 in Kraft getreten ist, kann sein Ziel nicht entfalten, da die erforderliche Anpassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie durch den zuständigen Unterausschuss des G-BA noch aussteht. Für die Versorgungssituation ist dies eine katastrophale …