Fasst man die Ergebnisse der Erhebung mit einem Satz zusammen, so lässt sich feststellen, dass die relativen Zahlenverhältnisse bei den Psychotherapeuten vergleichbar sind mit denen anderer Arztgruppen, dass jedoch hinsichtlich der Absolutzahlen ein Gefälle und ein Niveauunterschied ins Auge springt, das das Ausmaß der Honorarungerechtigkeit gegenüber der ganzen Fachgruppe unmissverständlich dokumentiert.
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat ab dem 1. Januar 2000 die Honorare für psychologische Psychotherapeuten falsch berechnet. Das entschied das Sozialgericht Dortmund (SG) gestern [am 23.7.02] in einem Musterprozess. Ein Diplom-Psychologe aus Witten hatte die KVWL auf Zahlung eines Punktwerts von zehn Pfennig für antrags- und genehmigungspflichtige zeitgebundene Leistungen verklagt. Zur Zeit liegt der Punktwert bei 8,2 Pfennig für Primär- und Ersatzkassen. Das SG warf der …
Was ist der richtige Weg? Zustimmung, um zunächst die Höherbewertung der Leistungen im Richtlinienkapitel 35 des EBM, insbesondere die der 50-Minuten-Psychotherapie, zu erreichen oder Zustimmung verweigern und die Integration in Fragestellen, um den Forderungen der Psychotherapeuten Nachdruch zu verleihen?
Berlin: (hib/MIK-pt) Für eine Verbesserung der Vergütung der Psychotherapeuten hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag einvernehmlich, die zugrunde liegende Eingabe dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) als "Material" zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben und den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.
Der Gesetzentwurf ist nicht ganz identisch mit dem Referentenentwurf (siehe Bericht vom 26. Mai); nach der Anhörung am 8. Mai wurden einige Änderungen vorgenommen.
Unter dem Motto "Heute schon umsonst gearbeitet? - Existenzgefährdende Ausbildungsbedingungen verbauen die Zukunft psychotherapeutischer Versorgung" fand am Montag, den 6.11.2006, im Ärztehaus in Hamburg eine anregende Podiumsdiskussion statt.
Unter PsychotherapeutInnen ist die zumeist unhaltbare Situation der psychotherapeutischen AusbildungsteilnehmerInnen (PiA) in den Psychiatrien gut bekannt.
Die Bundesregierung hat im April und Mai diesen Jahres zwei Gesetzentwürfe zur Reform des Strafrechts vorgelegt. Beide Gesetzentwürfe sollen nach der Sommerpause im Rechtsausschuss des Bundestags beraten werden.