Das Niedersächsische Finanzgericht hatte darüber zu befinden, ob Nachzahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung als sog. außerordentliche Einkünfte gem. § 34 EStG begünstigt zu besteuern sind.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben am 17. Mai 2006 das gemeinsame Institut für die Bewertung der ärztlichen Leistungen gegründet.
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein hat ihren ersten Versorgungsbericht vorgelegt. Damit soll Ärzten, Psychotherapeuten und politisch Verantwortlichen eine differenzierte und möglichst umfassende Beschreibung der Versorgungslandschaft in Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt werden.
Kritische Anmerkungen und ein Diskussionsaufruf zu den Bedingungen und Zahlungen bei einer Praxisübernahme
Die meisten Absolventen einer Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz, wie sie auch die DGVT anbietet, standen oder stehen vor der Frage, was nun mit dieser Ausbildung beruflich zu machen ist. Ich selbst hatte schon zu Beginn der Ausbildung die Absicht, mich in eigener Praxis niederzulassen. Zunächst begann ich meine Berufstätigkeit ausbildungsbegleitend mit dem damals so genannten …
Der Berufungsausschuss für Ärzte - Psychotherapie- für den Bezirk der KV Nordrhein in Düsseldorf (AZ 22/05) hatte sich mit folgendem Sachverhalt zu befassen:
Die Zeit der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU nutzten viele Lobbyisten, um eigene Wünsche und Forderungen zu lancieren. So auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Wie bekannt, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) 36 Wochensitzungen Psychotherapie als Vergleichsmaß für die Honorierung psychotherapeutischer Leistungen festgesetzt.
Am 16.9.2003 erging Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart (Az: S 11 KA 1836/03; Landessozialgericht Baden-Württemberg AZ: L 5 KA 4212/03 - rechtshängig) zu der Frage, ob es rechtens ist, einem Psychologischen Psychotherapeuten die Zulassung zu entziehen, der nur in geringem Umfange Leistungen für die gesetzlich Krankenversicherten erbringt.