wir wenden uns heute mit der Bitte an Sie, sich an einer zukunftsweisenden und eiligen Entscheidung zu beteiligen!
Wie Sie sicher wissen, laufen auch in Mecklenburg-Vorpommern seit längerem die Vorarbeiten zur Gründung einer Kammer für die approbierten Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichentherapeuten. In der Arbeitsgruppe ist auch eine Vertreterin Ihres Verbandes tätig. Unsere zukünftige Kammer wird ca. 250 Mitglieder haben und somit zu …
1. Die Psychotherapeutenkammer sollte darauf hinwirken, die Verankerung unseres gesamten Be-rufsstandes im Gesundheitswesen zu festigen und sachgerecht auszubauen.
Im vergangenen Jahr konnte berichtet werden, dass in den westlichen Ländern bereits mehrere Psychotherapeutenkammern gegründet wurden und dass sich weitere in Vorbereitung befinden.
Beim letzten Treffen der Arbeitsgemeinschaft der Landespsychotherapeutenkammern am 26./27. Oktober 2002 wurden die entscheidenden Weichen für die Gründung einer Bundespsychotherapeutenkammer im nächsten Jahr gestellt (voraussichtlich Mitte Mai).
Am 6.12.2002 wurde in Hamburg die Wahl der Psychotherapeutenkammer abgeschlossen. Die konstituierende Sitzung fand am 29.1.2003 statt. Die nächste Sitzung ist wegen der Vielfalt der zu bearbeitenden Themen auf den 12.2.03 terminiert.
Auf Bundesebene fanden seit dem vergangenen Jahr Beratungen zur länderübergreifenden Abstimmung der Psychotherapeutenkammern statt. In den Sitzungen kamen VertreterInnen von Errichtungs- und Gründungsausschüssen, später auch von gewählten Kammervertretungen sowie von Arbeitsgemeinschaften zur Gründung von Landespsychotherapeutenkammern zusammen.
Das Psychotherapeutengesetz von 1998 hat zwei neue Gesundheitsberufe geschaffen, den psychologischen Psychotherapeuten und den Kinder-/Jugendlichenpsychotherapeuten. Gesundheitsberufe bedürfen nach den Regeln unserer Rechts- und Sozialordnung einer staatlichen Aufsicht, die bei anderen Berufen (Ärzte, Apotheker, Tierärzte und andere) vom Staat an die Kammern und damit an quasistaatliche Organisationen übertragen wurde.
Sabine Kraft-Zörcher, Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) von 1998 hat zwei neue Berufe, den Psychologischen Psychotherapeuten und den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten geschaffen.