Der Gesetzentwurf entwickelt den "Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen" (BR-Drs. 451/13 (Beschluss) weiter, den der Bundesrat bereits im Juli 2013 in den Bundestag eingebracht hatte.
Der Bundesrat war sich einig darin, dass Korruption im Gesundheitswesen in einem eigenen Gesetz geregelt werden soll.
Bayern stellte dazu einen eigenen Gesetzesantrag und warb für den Ansatz, die Strafnorm auf die verkammerten Heilberufe (Ärzte, Tierärzte, …
Die Kritik der Länderkammer bei der Bundesratssitzung am 6.2.2015 fiel beim Präventionsgesetz eher moderat aus.
Die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) kritisierte folgende Punkte:
Bei der Forderung der Länder, alle Sozialversicherungsträger bei Prävention und Gesundheitsförderung ins Boot zu holen, bleibe die Vorlage der Koalition "hinter den Erwartungen zurück". Sie verlangte, insbesondere die Bundesagentur für Arbeit, stärker in Präventionskonzepte einzubinden.
Auf der Bundesratssitzung am 6.2.2015 haben die LändervertreterInnen mehr Mitsprache beim Versorgungsstärkungs-Gesetz (VSG) gefordert, ein großer politischer Schlagabtausch blieb allerdings aus. Der Gesetzentwurf sei zustimmungspflichtig, so die Länderkammer - diese Einstufung würde den Ländern eine Vetomöglichkeit geben. Die Bundesregierung hat das VSG dagegen als sogenanntes Einspruchsgesetz deklariert, was die Mitwirkungsrechte der Länderkammer beschränken würde.
Mitglieder hatten uns vermehrt von Problemen mit der Barmer GEK berichtet. Daraufhin haben wir uns Anfang November 2014 sowohl an die Barmer GEK als auch an das Bundesversicherungsamt gewandt.
Das Antwort-Schreiben der Barmer GEK hatten bereits in der Rosa Beilage 4/2014 abgedruckt. Die Barmer GEK erklärt darin zunächst, dass sie sich natürlich auch an die Vorgaben des SGB V (§ 13 Absatz 3 SGB V) zur Kostenerstattung gebunden sieht. Tatsächlich, so können wir kritisch kommentieren, schienen …
Seit dem 19.01.2015 liegt der lange angekündigte Referentenentwurf eines E-Health-Gesetzes aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vor. Ziel des Ministeriums ist es, möglichst rasch die telematisch-medizinische Infrastruktur auszubauen. Auswirkungen hat dies zunächst für die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die seit dem 01.01.2015 gültig ist. Doch auch andere Bereiche der Medizin und auch der Psychotherapie werden Schritt für Schritt ebenfalls durch das Gesetzesvorhaben Veränderungen …
Die Große Koalition hat sich im Koalitionsvertrag auf die Verabschiedung eines Präventionsgesetzes festgelegt, das gegenwärtig in den parlamentarischen Gremien diskutiert wird. Am 17. Dezember 2014 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) beschlossen, der am 6.2.2015 im Bundesrat beraten wird.
Die DGVT hat ausführlich zu diesem Gesetzesvorhaben Stellung genommen (www.dgvt.de/20.11.14).
Das Spektrum der Diagnosen und der Fähigkeitsstörungen, bei denen die Verordnung einer Soziotherapie in Betracht kommt, wurden mit einer Neufassung der Soziotherapie-Richtlinie erweitert und präzisiert. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 22. Januar 2015 in Berlin.
Dieser sieht auch vor, dass anstelle der bisher vorgesehenen drei künftig maximal fünf Therapieeinheiten zur Motivierung der Patienten zulässig sind, um die gegebenenfalls folgende …
Gesetzliche Krankenkassen haben 2013 ihr Engagement im Präventionsbereich ausgebaut
(wd) Der im November erschienene „Präventionsbericht 2014“ der gesetzlichen Krankenversicherungen und des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) zeigt den Ausbau der Leistungen in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention. Rund 12 Prozent mehr haben die Kassen im Durchschnitt in 2013 in diesen Bereichen investiert. Das zeige, so der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes Gernot Kiefer, dass die …