In der letzten Ausgabe dieser Zeitschrift (Rosa Beilage zur VPP 2/2005, S. 36-38) hatten wir bereits über den Stand der Vorbereitungen zur Gründung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) und den Zeitplan bis zur Durchführung der 1. Wahl für die Delegiertenversammlung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer berichtet.
Nach den jeweiligen Kammer- bzw. Heilberufegesetzen sind die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zur Mitgliedschaft in der jeweiligen Landespsychotherapeutenkammer verpflichtet, wenn sie ihren Beruf ausüben oder (alternativ in einigen Bundesländern) ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Kammergebiet haben.
In einem Urteil vom 16.3.2005 hat das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe (Az.: 9 K 1552/03) die Klage einer halbtags in einer Klinik beschäftigten Psychologischen Psychotherapeutin auf Ermäßigung des Kammerbeitrags abgewiesen.
Quelle: Vorabdruck zur 'Rosa Beilage' zur VPP 4/2005
Der 6. Deutsche Psychotherapeutentag in Hamburg war eigentlich gar nicht spektakulär, sondern für alle Beteiligten fast schon Routine (nur eine kleine Gruppe hat sich dann noch nicht mit den Spielregeln abfinden können, aber dazu später ...).
Der eigentlich vorgesehene Schwerpunkt des 6. Deutschen Psychotherapeutentages am 15. Oktober in Hamburg, die Beratung und wenn möglich auch Verabschiedung der Musterberufsordnung, fand gar nicht …
Für berufspolitische Insider ist das Institut für Kammerrecht eine Einrichtung, die sich im Bereich der Träger der wirtschaftlichen und freiberuflichen Selbstverwaltung, insbesondere der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern und der Ärztekammern, etabliert hat.
Auf Initiative des Angestelltenausschusses der Kammer fand bereits am 16.2.2004 ein "Runder Tisch" im Sinne eines Expertengesprächs statt, an dem Vertreter des bayerischen Landtages, der bayerischen Bezirke, des bayerischen Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, der Krankenkassen, der Träger, der Betroffenen- und Angehörigenverbände und Mitarbeiter eines sozialpsychiatrischen Dienstes (SPDI) teilnahmen.
Einziger (wesentlicher) Tagesordnungspunkt bei diesem - extra zu diesem Zweck einberufenen - 7. DPT war die Beratung und die Beschlussfassung der Musterberufsordnung (http://www.bptk.de/show/100623.html ), die bereits auf dem 5. DPT in München und beim 6. DPT in Hamburg behandelt werden sollte.
Die Gründung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) schreitet voran. Inzwischen haben Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen die Ratifizierungsgesetze zur Gründung der OPK verabschiedet.
Das von vielen Seiten mit Interesse erwartete Berufungsurteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Frage der Rechtmäßigkeit des von der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein in den Jahren 2002 und 2003 erhobenen Einheitsbeitrags liegt nun vor.