Sozialgericht Stuttgart Az.: S 11 KA 6783/99 Verkündet am 26.04.2000 Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Im Namen des Volkes
Urteil in dem Rechtsstreit
Klägerin
Proz. -Bev. : Rechtsanwälte
gegen Berufungsausschuß für Ärzte für den Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg vertreten durch den Vorsitzenden Albstadtweg 11 70567 Stuttgart
Beklagte
Proz. -Bev. : Rechtsanwälte
Beigeladen:
Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg vertreten durch den Vorstand Albstadtweg 11 …
Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Berufungsausschuss-Entscheidung: In seinem Beschluss vom 4.9.2000 (AZ: - 1 BvR 1571/00 -) ordnet das Bundesverfassungsgericht gegenüber dem Sozialgericht Köln die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Berufungsausschusses bis zur Entscheidung über die vorliegende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer für 6 Monaten, an.
Am 08. November d.J. hat der 6. Senat des Bundessozialgerichtes über fünf Revisionen zu den Anforderungen an eine bedarfsunabhängige Zulassung gemäß § 95 Abs. 10 SGB V (sog. Zeitfenster) mit mündlicher Verhandlung entschieden. Zur großen Enttäuschung aller Betroffenen fielen die Urteile zu den verschiedenen Fallkonstellationen unerwartet hart aus.
Unter Federführung des DPTV haben sich im Dezember 2000 im Frankfurt am Main 16 Anwälte aus der ganzen Bundesrepublik getroffen und über die Urteile des Bundessozialgerichtes zu den Übergangsregelungen des Psychotherapeutengesetzes vom November 2000 ausgetauscht.
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassugsgerichts hat in der "kleinen Besetzung" (Richterin Jaeger, Richter Hömig und Bryde) am 3. April die Zulassung der Zeitfenster-Verfassungsbeschwerde (Kollege mit 40 GKV-Stunden im letzten Quartal vor dem 24. Juni 1997) abgelehnt.