Die Bundesregierung hat im April und Mai diesen Jahres zwei Gesetzentwürfe zur Reform des Strafrechts vorgelegt. Beide Gesetzentwürfe sollen nach der Sommerpause im Rechtsausschuss des Bundestags beraten werden.
Mit Beschluss vom 9. Januar 2006 (Az.: 2 BVR 443/02) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) der Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug untergebrachten Patienten auf Einsichtnahme in seine Krankenunterlagen stattgegeben.
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20. Januar 2006 der Klage eines Psychologischen Psychotherapeuten stattgegeben, dessen Arbeitgeber, eine Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, ihm das Führen seiner Berufsbezeichnung untersagt hatte.
Die Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst wurde vor dem Hintergrund tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungsprozesse in Angriff genommen, von denen das Sozial- und Gesundheitswesen als stark von öffentlicher Verantwortung geprägter Bereich in besonderem Maße betroffen war und ist.
Arbeitnehmer müssen - trotz entsprechender Vereinbarungen - nicht grundsätzlich ihre Fortbildungskosten an die Firma zurückzahlen, wenn sie kündigen. Vielmehr müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der Mitarbeiter einen bleibenden Vorteil, etwa eine zusätzliche Qualifikation, erlangt habe, die sich künftig für ihn finanziell positiv auswirke.
Am 28.1.2004 hatte das Bundessozialgericht (BSG) letztinstanzlich das bisherige Berechnungsmodell des Bewertungsausschusses zur Vergütung genehmigungspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen für rechtswidrig erklärt (s. VPP Heft 4/2004, Beitrag von Dr. Gernot Steinhilper "Bewertungsausschuss legt neue Berechnungsformel zur Nachvergütung psychotherapeutischer Leistungen vor"). Genau neun Monate später (Austragungszeit für ein Kind!) hat es der Bewertungsausschuss geschafft, einen Beschluss …
Im Ärzteforum (ÄF) treffen sich in regelmäßigen Abständen seit knapp zwei Jahren Vertreter der gemischten Psychotherapeutenverbände, um sich auf berufspolitischer Ebene für die Stärkung und Weiterentwicklung der Psychotherapie abseits ständischer Interessen der beteiligten Berufsgruppen einzusetzen.
Am 27./28.06.2002 traf sich die im Fachbereich Gesundheit, soziale Dienste Wohlfahrt und Kirchen neu gebildete Bundesfachkommission Ärztinnen und Ärzte in ver.di zu ihrer konstituierenden Sitzung in Fulda.