An die Geschäftsführung des Deutschen Ärzteblattes
3. Dezember 2002
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (PP/KJP) im Jahr 1999 Vollmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen wurden, haben sie auch einen Anspruch auf das Mitteilungsblatt der KBV, das Deutsche Ärzteblatt.
Diesen Anspruch hatte die KBV zunächst erfüllt, indem für die Angehörigen der beiden neuen …
Eine neue Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums 1, die im Auftrag des Schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit durchgeführt wurde, hat gezeigt, dass sich Psychotherapien gut eignen, um psychische Erkrankungen wirksam zu behandeln.
wir hatten Gelegenheit, den von den Krankenkassen vorgelegten EBM-Entwurf durchzusehen, insbesondere den Teil, der die Kapitel 22, 23 und das Kapitel 35 Richtlinienpsychotherapie betrifft.
Dieser Entwurf eines neuen EBM darf nicht unwidersprochen bleiben, da er
eine Leistungserbringung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr ermöglicht und somit die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung gefährdet,
Pressevorbericht Nr. 54/02 (23.10.2002): B 6 KA 37/01 R - P. ./. KÄV Westfalen-Lippe
Die klagende Diplom-Psychologin begehrt von der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) die Eintragung in das Arztregister als Psychologische Psychotherapeutin. Sie arbeitet seit 1996 in einem Beratungszentrum und zusätzlich in einer psychotherapeutischen Praxis. Die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin wurde ihr von der zuständigen Bezirksregierung im Februar 1999 erteilt. Der Antrag der …
Auf seiner letzten Sitzung am 19.05.2000 hat der Bundesrat der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) zugestimmt.
Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) von 1998 hat zwei neue Berufe, den Psychologischen Psychotherapeuten und den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten geschaffen. In der Folge haben die Bundesländer sukzessive begonnen, Psychotherapeutenkammer gesetzlich zu bilden, die für die Aufsicht der neuen Gesundheitsberufe und die Regelung der Interessen und Aufgaben der Angehörigen dieser psychotherapeutischen Berufe zuständig sein sollen.
Zum Hintergrund: Das Bundessozialgericht hatte die aktuelle Benachteiligung der Psychotherapeuten im Vergleich zu anderen Facharztgruppen seit 1999 schon drei Mal (zuletzt: Urteil vom 12.09.2001 - B 6 KA 58/00 R) als rechtswidrig beurteilt.
Wir hatten bereits in den letzten Heften darüber berichtet (VPP 4/01, S. 783): seit über einem Jahr läuft ein Antrag auf Änderung der Bewilligungsschritte (statt bisher 45-15-20 auf 50-30) und der Bewilligungshöchstzeiten für die ambulante Verhaltenstherapie (auf 100 Stunden) beim Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen. Der zuständige Arbeitsauschuss des Bundesauschusses hatte den Antrag zunächst zurück geschickt und gebeten, ihn anhand eines Fragenkataloges differenzierter zu begründen …
die ambulante Psychotherapie ist mit dem Psychotherapie-Budget '99, seiner Umsetzung in den KVen, und der bisherigen Weigerung der Krankenkassen zur Budgetaufstockung in einem Maße bedroht wie nie zuvor:
Bei einem - bundesweit gemitteltem Punktwert von unter 5 Pf im Jahr '99 beträgt bei Vollauslastung mit GKV-Patienten (30 Behandlungsstunden bzw. 45 Arbeitsstunden pro Woche) im Schnitt unser Brutto-Einkommen '99: 26 000;- bis 36 …