Düsseldorf, 20. Juni 2006 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Dienstag in Düsseldorf weit reichende Standards für die psychotherapeutische Behandlung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen.
wie in KVNO-aktuell (3/06, S. 8) nachzulesen gilt im Bereich der KV-Nordrhein ab dem 01.04.2006 ein neuer Honorarverteilungsvertrag (HVV), welcher u. a. Regelungen zur Mengensteuerung (d.h. Begrenzung) psychotherapeutischer Leistungen beinhaltet.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben am 17. Mai 2006 das gemeinsame Institut für die Bewertung der ärztlichen Leistungen gegründet.
Wer wünscht nicht, dass er hohe Qualität bietet oder erhält? Spielt doch Qualität bei jedem Einkauf eine Rolle. Doch allein die Frage nach der Definition von Qualität, also das, was Qualität eigentlich ist, ruft eine nahezu unendlich erscheinende Diskussion hervor.
Die DGVT war am 19.7.2006 zu einem Treffen der Bundesärztekammer in Berlin zur Weiterentwicklung der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) eingeladen. Da diese eng mit der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) verbunden ist, nahmen wir an dem Treffen teil.[1]
Das Niedersächsische Finanzgericht hatte darüber zu befinden, ob Nachzahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung als sog. außerordentliche Einkünfte gem. § 34 EStG begünstigt zu besteuern sind.