Der neue EBM 2000plus kommt erst 2005: Darauf haben sich die Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Mitte April geeinigt. "Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) strebt an, den EBM im ersten Quartal des kommenden Jahres einzuführen", hieß es dazu aus der KBV. Der Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Köhler erklärte, er sehe keine realistische Chance, dass die KVen ihre Honorarverteilungsmaßstäbe früher umarbeiten könnten. Die erneute Terminänderung werde die KBV mit den …
Am 27./28.06.2002 traf sich die im Fachbereich Gesundheit, soziale Dienste Wohlfahrt und Kirchen neu gebildete Bundesfachkommission Ärztinnen und Ärzte in ver.di zu ihrer konstituierenden Sitzung in Fulda.
Im Ärzteforum (ÄF) treffen sich in regelmäßigen Abständen seit knapp zwei Jahren Vertreter der gemischten Psychotherapeutenverbände, um sich auf berufspolitischer Ebene für die Stärkung und Weiterentwicklung der Psychotherapie abseits ständischer Interessen der beteiligten Berufsgruppen einzusetzen.
Am 28.1.2004 hatte das Bundessozialgericht (BSG) letztinstanzlich das bisherige Berechnungsmodell des Bewertungsausschusses zur Vergütung genehmigungspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen für rechtswidrig erklärt (s. VPP Heft 4/2004, Beitrag von Dr. Gernot Steinhilper "Bewertungsausschuss legt neue Berechnungsformel zur Nachvergütung psychotherapeutischer Leistungen vor"). Genau neun Monate später (Austragungszeit für ein Kind!) hat es der Bewertungsausschuss geschafft, einen Beschluss …
DGVT-Mitglieder erhalten beim Kauf von Praxisverwaltungs-Programmen der Firma Hasomed (ELEFANT) Sonderkonditionen, die im Folgenden zusammengefasst sind:
1. Die BSG-Entscheidung vom 28.1.2004 und ihre Folgen Das BSG[1] hatte zur Bemessung der angemessenen Vergütung zeitgebundene genehmigungspflichtige G IV-Leistungen bis 31.12.1998 ein Berechnungsmodell vorgelegt, das der Gesetzgeber in die Neufassung des § 85 Abs. 4 und Abs. 4a SGB V übernommen hat. Zur Konkretisierung der "angemessenen Höhe der Vergütung je Zeiteinheit" (§ 85 Abs. 4 Satz 4 SGB V) hatte der Bewertungsausschuss in …
zur Beschlussfassung gemäß § 85 Abs. 4a SGB V durch den Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in der 92. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
Beschluss nach § 85 Abs. 4a SGB V zur Festlegung der angemessenen Höhe der Vergütung ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Vertragsärzte und -therapeuten durch den Bewertungssausschuss gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V