Mit Urteil vom 8.11.2006 hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (L 3 KA 199/03) als Berufungsinstanz entschieden, dass die KV Niedersachsen (KVN) die einer ehemaligen Delegationspsychotherapeutin 1994 bis 1998 erteilten Honorarbescheide antragsgemäß - trotz mittlerweile eingetretener Bestandskraft - zurücknehmen und nach einem Punktwert für die genehmigungspflichtigen Leistungen von 10 Pfennig neu berechnen muss.
Wer in den verhärmten Gesichtern deutscher Ärzte an diesem nasskalten 18. Januar vor dem Bundesgesundheitsministerium zu lesen verstand, erhielt eine Ahnung davon, wie Deutschlands Doctores leiden.
Der 109. Deutsche Ärztetag findet in diesem Jahr vom 23. bis 26. Mai in Magdeburg statt. Ein wichtiger TOP wird dort das Thema „Stärkung der ärztlichen Psychotherapie“ sein. Dr. med. Astrid Bühren, Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer und Vorsitzende des Deutschen Ärztinnenbundes, wird zu diesem Thema den Hauptvortrag halten. Zur Vorbereitung auf diesen Themenkomplex hat die Bundesärztekammer Stellungnahmen von Verbänden eingeholt. Ihre provokante Frage lautete: Der Körper dem Arzt, die …
Wegen der geplanten großen Finanzreform der GKV war es zuletzt still um die von Gesundheitsministerin Schmidt (SPD) geplante Liberalisierung des Vertragsarztrechts geworden. Ulla Schmidt will eine Gesetzesänderung, u. a. um dem Ärztemangel in einigen ländlichen Regionen und in Ostdeutschland abzuhelfen (siehe hierzu Rosa Beilage 1/2006, S. 9).
Das Ministerium für Gesundheit hat angesichts der Ärzteproteste gegen schlechte Arbeitsbedingungen und Leistungskürzungen ein Faktenpapier veröffentlicht.
Der Bundesrat hatte das Arzneimittelspargesetz (AVWG) der großen Koalition zunächst gestoppt und folgte damit einer Empfehlung seines Gesundheitsausschusses.
Mit den Protestaktionen der letzten Wochen haben es die Ärztinnen und Ärzte geschafft, ihre Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten zum Gegenstand öffentlichen Interesses zu machen.
Die Folgen einer verfehlten Gesundheits- und Arzneimittelpolitik können nicht mit noch mehr Bürokratie und der weiteren Ökonomisierung des Arzt-Patienten-Verhältnisses kuriert werden.
Der Gesetzentwurf ist nicht ganz identisch mit dem Referentenentwurf (siehe Bericht vom 26. Mai); nach der Anhörung am 8. Mai wurden einige Änderungen vorgenommen.