Die DGVT gründete sich mit sozialpolitischem Hintergrund im Jahre 1968. Beeinflusst durch die damaligen gesellschaftspolitischen Bewegungen wollten die Gründungsmitglieder keinen Verband, der Berufsgruppen hierarchisch abstufte, sondern wählten ein für soziale Berufe offenes Mitgliedermodell. Die Mitgliedschaft sollte vornehmlich durch die Stärkung und Entwicklung der Verhaltenstherapie verbunden sein.
Im Rahmen des Systems der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelten wir PsychotherapeutInnen allgemein als Wenigarbeiter. Dies wird den TherapeutInnen als freiwillige Entscheidung zugeschrieben. Nicht nur die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Kassen, sondern auch die Psychotherapeuten- Funktionäre teilen diese Ansicht. Der vorliegende Artikel lässt dies zweifelhaft erscheinen.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verschicken seit einiger Zeit Fragebögen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) zur Erhebung der jährlichen Praxiskosten auch an viele Psychotherapeuten. Bei der allerersten Erhebung hatte sich das ZI in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) entschlossen, einen besonderen Fragebogen an die Psychotherapeuten über die bvvp-Landesverbände zu versenden und …
In dieser Veröffentlichungsrunde setzen wir das Thema Arbeitszeiten unter dem Gesichtspunkt des Einkommens fort. Die bisherigen Recherchen und Berechnungen zum Thema Arbeitszeiten und die sich daraus ergebenden Diskrepanzen verweisen geradezu zwangsläufig auf das bisher kaum behandelte Thema der Grenzen der Belastbarkeit von Psychotherapeuten.
Am 01.01.06 ist die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen (G-BA) in Kraft getreten - nun haben wir das Qualitätsmanagement (QM) endgültig am Hals.
Mit der geplanten Gesetzesänderung zur Flexibilisierung der Zulassungsmöglichkeiten für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ist eine spannende Diskussion um die beste Lösung entbrannt. Im Folgenden sollen einige wesentliche Vor- und Nachteile und die wesentlichen Argumentationslinien aus dieser Diskussion zusammengefasst werden.
Die Kostenausweitung im Gesundheitswesen hat eine Reihe von gesetzlichen Regelungen nach sich gezogen, mit denen sie eingedämmt werden sollte: Zum 01.01.2000 das Gesundheitsreformgesetz, zum 01.01.2002 die Neuregelung des Risikostrukturausgleiches in der GKV, die Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets und die Begrenzung der Arzneimittelausgaben. Ein Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung, …