Allerorten wird die Weiterentwicklung von Psychotherapien diskutiert. Nur die Psychotherapierichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses stehen wie ein Fels in der Brandung. Sie wurden vor knapp 40 Jahren geschaffen und blieben seither im Kern unverändert.
Am 28.1.2004 hatte das Bundessozialgericht (BSG) letztinstanzlich das bisherige Berechnungsmodell des Bewertungsausschusses zur Vergütung genehmigungspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen für rechtswidrig erklärt (s. VPP Heft 4/2004, Beitrag von Dr. Gernot Steinhilper "Bewertungsausschuss legt neue Berechnungsformel zur Nachvergütung psychotherapeutischer Leistungen vor").
Berlin, 1. November 2004. "Ein wichtiger Schritt für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten ist getan", kommentierte am Freitag Dr. Manfred Richter-Reichhelm, Erster Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) das Ergebnis des Bewertungsausschusses. Das Gremium beschloss, den neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zeitgleich mit Regelleistungsvolumen (RLV) zum 1. April 2005 einzuführen.
Der Erfolg einer Münchener Kollegin könnte zu einer Wende in der Zulassungspraxis der KV Bayerns (KVB) führen. Die verhaltenstherapeutisch tätige Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin hatte sich 2004 zunächst erfolglos um die Praxisnachfolge einer analytisch ausgerichteten Kollegin bemüht.
Mit dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) 1999 und der Etablierung der beiden neuen Berufe ist die Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie unter den Bezeichnungen Psychologischer Psychotherapeut bzw. Psychologische Psychotherapeutin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin sowie Psychotherapeut bzw. Psychotherapeutin nur approbierten PsychotherapeutInnen (§ 2 PsychThG), ÄrztInnen sowie InhaberInnen einer befristeten Erlaubnis gem. § 4 PsychThG …
Zum 1. April 2005 tritt der neue EBM definitiv in Kraft. Die niedergelassenen KollegInnen sind somit ab dem Quartal 2/2005 mit völlig neuen Zahlenkombinationen konfrontiert.
Dank hartnäckig klagender KollegInnen (und der sie unterstützenden Verbände) gibt es nun Urteile des Bundessozialgerichts, die die Kassenärztlichen Vereinigungen zu Honorarnachzahlungen zwingen. Für die Jahre 1993 bis 1998 ist bereits nachgezahlt worden, für die Jahre 2000 bis 2004 sind die Nachzahlungen in Gang gekommen.
Sind wir eine Gruppe von Faulenzern? Der Rundbrief war ein Paukenschlag: Anfang März dieses Jahres mahnt die KV Westfalen-Lippe die Psychotherapeuten, mehr zu arbeiten. Sie weist 680 Psychotherapeuten darauf hin, dass zu wenige Therapiesitzungen für Kassenpatienten abgehalten werden (siehe Kasten). Der Vorwurf lautet: 2 bis 19 Wochensitzungen sind zu wenig.