In seinem Gutachten zur Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit beklagt der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen die somatische Fixierung des Gesundheitssystems. Das einseitig biomedizinische Krankheitsverständnis werde dem in westlichen Ländern dominierenden Spektrum multifaktoriell determinierter chronischer Krankheiten nicht gerecht. Es bedürfe der Komplettierung durch ein konditionales Krankheitskonzept, das die den Krankheitsverlauf modulierenden …
Mit der geplanten Gesetzesänderung zur Flexibilisierung der Zulassungsmöglichkeiten für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ist eine spannende Diskussion um die beste Lösung entbrannt. Im Folgenden sollen einige wesentliche Vor- und Nachteile und die wesentlichen Argumentationslinien aus dieser Diskussion zusammengefasst werden.
Die Redaktion der Zeitschrift Psychotherapie im Dialog (PiD) [Steffen Fliegel und Arist von Schlippe] hat in diesen Tagen ein Interview mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zur Situation der Psychotherapie geführt, welches wir nachfolgend mit freundlicher Genehmigung der Zeitschrift wiedergeben.
Tagungsbericht der Fachkonferenz "BürgerInnenversicherung - Zukunft für Solidarität und Parität", ausgerichtet von Ver.di am 30. September 2004 in Berlin
Die Beitragsbemessungsgrundlage (Löhne und Gehälter) der GKV erodiert, gleichzeitig ist eine Senkung der Lohnnebenkosten notwendig. Es soll nicht länger im Belieben von Angehörigen der PKV stehen, ob sie sich an der solidarischen Finanzierung des Gesundheitswesens beteiligen. Im Gesundheitswesen ist mehr Wettbewerb notwendig. Dieser Wettbewerb muss jedoch ein Wettbewerb um beste Versorgung sein, kein reiner Preiswettbewerb.
Das zum 1.1.2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) enthält eine Vielzahl potentieller Weichenstellungen für die zukünftige ambulante medizinische Versorgung.
die Aus- und Weiterbildungskommission lädt Sie zur 16. Workshoptagung der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. vom 17. - 19. Mai 2007 in Tübingen ein.
Mit dem Psychotherapiegesetz von 1990 wurde in Österreich die psychotherapeutische Tätigkeit gesetzlich verankert und damit Rechtssicherheit für PsychotherapeutInnen hergestellt.