Wie bereits in der Rosa Beilage 4/2004, Seite 4ff, berichtet, liegt der definitive Beschluss des Bewertungsausschusses zur Nachvergütung psychotherapeutischer Leistungen seit dem 29.10.2004 vor. Veröffentlicht wurde er im Deutschen Ärzteblatt vom 12. November 2004 und im Dezemberheft der PP-/KJP-Ausgabe. Kurz vor Weihnachten, am 21.12.2004, hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) schriftlich mitgeteilt, dass es den …
Am 28.1.2004 hatte das Bundessozialgericht (BSG) letztinstanzlich das bisherige Berechnungsmodell des Bewertungsausschusses zur Vergütung genehmigungspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen für rechtswidrig erklärt (s. VPP Heft 4/2004, Beitrag von Dr. Gernot Steinhilper "Bewertungsausschuss legt neue Berechnungsformel zur Nachvergütung psychotherapeutischer Leistungen vor").
Die in den ersten euphorischen Kommentaren nach der Urteilsverkündung enthaltenen Hoffnungen unter den Psychotherapeuten auf ein Ende der Willkür bei den Honorarzahlungen können auch nach der Veröffentlichung der Urteilsbegründungen aufrecht erhalten werden.
Für die Diagnoseverschlüsselung gilt ab Januar 2004 eine neue Version der ICD-10. Die neue ICD-10-GM 2004 (das Kürzel GM steht für German Modification) löst die bislang im ambulanten Bereich gültige ICD-10-SGB-V 2.0 ab. Die neue Version wurde eingeführt, um eine einheitliche Verwendung im stationären und im ambulanten Bereich zu erzielen.