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Themenbereich

Inklusion und Teilhabe

Die DGVT versteht sich als demokratische Organisation. Sie setzt sich seit Gründung des Verbands ein für Gleichbehandlung, Gleichstellung und Integration in der Gesellschaft und für Zusammenhalt der Gesellschaft im Kontext von Psychotherapie, Beratung und psychosozialer Versorgung. Die DGVT steht für eine diskriminierungskritische Reflexion und Vermeidung von gesellschaftlichem Ausschluss ein, unter anderem im Hinblick auf die psychotherapeutische und psychosoziale Praxis, und den fairen Zugang aller zu einer bedürfnisgerechten Versorgung.

Die DGVT-Fachgruppe "Inklusion"  stellt den Zusammenhang zu den psychotherapeutischen Tätigkeitsfeldern bzw. der psychotherapeutischen Versorgung, her. Im Alltag geht dabei um ganz konkrete Fragen wie: Gibt es einen barrierefreien Zugang zur Praxis? Gibt es Informationen in Leichter Sprache? Wie sieht es mit dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen mit Beeinträchtigungen in Therapie und Beratung aus? Wie müssen sich Beratungs- und Therapieprozesse ändern, damit Menschen mit Beeinträchtigungen davon profitieren? Wie befähigen wir Psychotherapeut*innen in Ausbildung (Curriculum), mit Menschen mit Beeinträchtigungen zu arbeiten?

Wenn Sie Interesse haben, in der Fachgruppe "Inklusion" aktiv zu werden, schreiben Sie eine E-Mail an dgvt(at)dgvt(dot)de.

Der kollegiale und fachliche Austausch ist darüber hinaus mit einer eigenen Mailingliste „Inklusion“ möglich.  Die Anmeldung erfolgt über die Bundesgeschäftsstelle: dgvt(at)dgvt(dot)de

 

Meldungen zum Themenbereich "Inklusion und Teilhabe"

Positionspapier Diversität und Respekt

Die DGVT, der DGVT-Berufsverband die DGVT-Akademie haben ein Positionspapier verabschiedet, mit dem sich der DGVT-Verbund für Diversität und Respekt in einer demokratischen Gesellschaft ausspricht. Mit Vehemenz, Nachdruck und Entschiedenheit setzen sich die DGVT, der DGVT-Berufsverband und die DGVT-Akademie für Vielfalt und gegen Diskriminierung ein. Im Positionspapier „DGVT-POSITION für Diversität und Respekt in einer demokratischen Gesellschaft“ verschriftlichen und manifestieren sie ihre Haltung und ihr Engagement dafür.

Zum Positionspapier

Publikationen

Psychotherapie mit Menschen mit geistiger Behinderung - Besonderheiten einer vernachlässigten Klientel in der Praxis*

Von Christian Janßen

Zusammenfassung: Die psychotherapeutische Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung ist eine besondere – wie die Arbeit mit anderen Klientinnen[1], [2] auch. Sie erfordert wie sonst auch ein individuelles Vorgehen und eine Anpassung der Methoden. Soweit sind Besonderheiten so normal wie in jeder Psychotherapie. Als Teil der Gesellschaft sind Psychotherapeutinnen jedoch denselben Berührungsängsten ausgesetzt wie andere. Auch die Euthanasie des Dritten Reiches hatte und hat heute noch Folgen. In diesem Artikel soll die psychotherapeutische Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung in einen historischen Rahmen gestellt werden. Eckpunkte einer psychotherapeutischen Arbeit mit dieser Klientel sollen am Beispiel des lerntheoretisch-verhaltenstherapeutischen Vorgehens …

Inklusion

Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen

Die FDP-Fraktion hat die Kleine Anfrage "Inklusion in den Arbeitsmarkt - Vorbild der Bundesverwaltung bei der Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen" gestellt. Der Antwort der Bundesregierung kann umfangreiches Zahlenmaterial entnommen werden. Demnach erfüllen die Bundesministerien die im SGB IX angegebene Quote. Allerdings hat die Bundesregierung keine Kenntnis davon, wie die Beschäftigungsquote in den bundeseigenen Unternehmen aussieht.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Inklusion

Kleine Anfrage Bündnis90/Grüne zur Situation von Menschen mit Mehrfachbehinderungen

Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. 2015 sei eine gesetzliche Grundlage für die Errichtung der MZEB geschaffen worden. In den vergangenen Jahren hätten sich bei der Umsetzung jedoch strukturelle Probleme gezeigt. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun unter anderem wissen, wie viele MZEB seit der Gesetzesnovelle 2015 den Betrieb aufgenommen haben und wie lange ein Zulassungsverfahren im Schnitt dauert.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Inklusion

Pauschaler Ausschluss von Menschen mit Behinderung bei Wahlen verfassungswidrig: Paritätischer begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes

„Heute ist ein guter Tag für alle Menschen mit Behinderung und ein guter Tag für die Demokratie“, sagt Joachim Hagelskamp, Bereichsleiter der Abteilung Gesundheit, Teilhabe und Dienstleistungen im Paritätischen Gesamtverband und begrüßt damit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein pauschaler Ausschluss von Menschen mit Behinderung bei Wahlen gegen die Verfassung verstößt. Der Paritätische Gesamtverband spricht sich schon länger gegen Wahlrechtsausschlüsse aus und setzt sich dafür ein, dass Menschen mit und ohne Behinderung gleichwertig an Wahlen teilnehmen können. „Inklusion ist ein wichtiges Thema und darf nicht auf einmal an der Wahlurne enden“, so Hagelskamp.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Rosa Beilage 4/2016

Das Bundesverfassungsgericht stärkt Behinderte im Streit ums Persönliche Budget: Eine vorübergehende Anhebung während des Verfahrens kann geboten sein

(wd). Streiten Behinderte um die Höhe ihres Persönlichen Budgets, kann es schnell zu finanziellen Problemen kommen: Das Geld für die selbst eingestellten Hilfs- und Pflegekräfte kann nicht mehr aufgebracht werden, solange die Gerichte noch nicht abschließend entschieden haben. In dieser Situation ist eine vorläufige Erhöhung des Budgets geboten, entschied nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Andernfalls werde das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt.

Damit gab das Bundesverfassungsgericht einem Behinderten aus Rheinland-Pfalz die Chance, seinen Streit mit den Sozialbehörden auszutragen.

Beschwerdeführer reichte Budget nicht aus

Als Folge einer frühkindlichen Hirnschädigung ist er auf ständige Pflege und Unterstützung angewiesen. Statt Pflege-Sachleistungen in …