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Themenbereich

Inklusion und Teilhabe

Die DGVT versteht sich als demokratische Organisation. Sie setzt sich seit Gründung des Verbands ein für Gleichbehandlung, Gleichstellung und Integration in der Gesellschaft und für Zusammenhalt der Gesellschaft im Kontext von Psychotherapie, Beratung und psychosozialer Versorgung. Die DGVT steht für eine diskriminierungskritische Reflexion und Vermeidung von gesellschaftlichem Ausschluss ein, unter anderem im Hinblick auf die psychotherapeutische und psychosoziale Praxis, und den fairen Zugang aller zu einer bedürfnisgerechten Versorgung.

Die DGVT-Fachgruppe "Inklusion"  stellt den Zusammenhang zu den psychotherapeutischen Tätigkeitsfeldern bzw. der psychotherapeutischen Versorgung, her. Im Alltag geht dabei um ganz konkrete Fragen wie: Gibt es einen barrierefreien Zugang zur Praxis? Gibt es Informationen in Leichter Sprache? Wie sieht es mit dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen mit Beeinträchtigungen in Therapie und Beratung aus? Wie müssen sich Beratungs- und Therapieprozesse ändern, damit Menschen mit Beeinträchtigungen davon profitieren? Wie befähigen wir Psychotherapeut*innen in Ausbildung (Curriculum), mit Menschen mit Beeinträchtigungen zu arbeiten?

Wenn Sie Interesse haben, in der Fachgruppe "Inklusion" aktiv zu werden, schreiben Sie eine E-Mail an dgvt(at)dgvt(dot)de.

Der kollegiale und fachliche Austausch ist darüber hinaus mit einer eigenen Mailingliste „Inklusion“ möglich.  Die Anmeldung erfolgt über die Bundesgeschäftsstelle: dgvt(at)dgvt(dot)de

 

Meldungen zum Themenbereich "Inklusion und Teilhabe"

Positionspapier Diversität und Respekt

Die DGVT, der DGVT-Berufsverband die DGVT-Akademie haben ein Positionspapier verabschiedet, mit dem sich der DGVT-Verbund für Diversität und Respekt in einer demokratischen Gesellschaft ausspricht. Mit Vehemenz, Nachdruck und Entschiedenheit setzen sich die DGVT, der DGVT-Berufsverband und die DGVT-Akademie für Vielfalt und gegen Diskriminierung ein. Im Positionspapier „DGVT-POSITION für Diversität und Respekt in einer demokratischen Gesellschaft“ verschriftlichen und manifestieren sie ihre Haltung und ihr Engagement dafür.

Zum Positionspapier

VPP 3/2016

Bundesteilhabegesetz – Skandal oder Missverständnis?

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen besser zu ermöglichen, ist eines der  zentralen sozialpolitischen Ziele dieser Bundesregierung. Mit viel Elan ist die Bundessozialministerin in diesen Prozess gestartet. Es gab einen zehnmonatigen intensiven Beteiligungsprozess, in dem die Möglichkeiten, Chancen und Grenzen dieses Prozesses diskutiert wurden. Schon in diesen neun ganztägigen Sitzungen, die alle im Detail auf der Internetseite des BMAS http://www.gemeinsam-einfach-machen.de mit Unterlagen, Protokollen und Stellungnahmen dokumentiert sind, wurde deutlich, dass die Interessen der Leistungsberechtigten vertreten durch eine Vielzahl von Selbsthilfe-, Behinderten- und Sozialverbände, die der Leistungserbringer vertreten unter anderem durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien …

Rosa Beilage 2/2016

Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung – Fachtagung am 11.3.2016 in Kassel

Am 11. März 2016 führte die Deutsche Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung DGSGB in Kassel eine Tagung mit dem Thema „Barrierefreie Psychotherapie: Möglichkeiten und Grenzen der psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderung“ durch. Die Psychotherapeutenkammern und die Bundesärztekammer waren u. a. durch ihre Beauftragten für Menschen mit Behinderung bzw. für Menschenrechte vertreten.

Obwohl die UN-Behindertenrechts-konvention gleiche Möglichkeiten der Teilhabe an medizinischer und damit auch psychotherapeutischer Versorgung für Menschen mit Behinderung fordert und die Konvention Teil des deutschen Rechts ist, zeigen sich deutliche Defizite im Hinblick auf die tatsächliche Versorgung mit Psychotherapie. Diese Defizite lassen …

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Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz: Referentenentwürfe veröffentlicht - Sozialpolitischer Anspruch trifft finanzpolitische Wirklichkeit

Das BthG soll die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen regeln und das PSG III soll den Auf- und Ausbau einer regionalen Pflegeinfrastruktur stärken und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes schaffen. Mit den vorliegenden Entwürfen werden jedoch nicht alle Forderungen und Erwartungen der Menschen mit Behinderungen erfüllt. Der zentrale Kritikpunkt ist, dass die Frage, ob und wie sich der Bund an den entstehenden Kosten beteiligen wird, unbeantwortet bleibt. Ohne Klärung dieser Frage werden die Länder den gesetzlichen Änderungen nicht zustimmen können, da sie nach gültigem Recht die Mehrkosten zu tragen haben.

VPP 1/2016

Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

VPP 1/2016

Denkzettel Inklusion für Menschen mit Behinderung - Ideen erhalten – Erfahrungen nutzen – Reformen starten

In den Diskussionen zum Thema Inklusion wird immer wieder festgestellt, dass die Inklusionsdebatte nicht instrumentalisiert werden dürfe, um funktionierende und bewährte Strukturen „kaputt zu sparen“. Wer Inklusion fordere, muss diese auch mit durchfinanzierten Konzepten hinterlegen. Der Paritätische Gesamtverband hat mit dem "Denkzettel Inklusion für Menschen mit Behinderung" die unterschiedlichen Facetten der aktuellen Debatten aufgegriffen, so dass dieser für die Öffentlichkeitsarbeit auf unterschiedlichen Ebenen genutzt werden kann. Der Denkzettel wurde, wie die bisherigen Denkzettel zur Frühförderung und zum SGB IX, auf maximal 2 DIN A4 Seiten begrenzt und soll in einem zweiten Schritt in Leichte Sprache übersetzt werden.

Seit März 2009 ist die Konvention über die Rechte der Menschen …