hv) Immer wieder ergibt sich die Frage, ob und wenn ja, in welchem Umfang Patienten bzw. Klienten ein Recht auf Einsichtnahme in Behandlungsunterlagen und speziell in die therapeutischen Begründungen zum Therapieantrag haben.
Mit dem GKV2000-Gesundheitsreformgesetz wurde vor knapp zwei Jahren die neue Leistungsart "Soziotherapie" in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt.
Die bedarfsunabhängige Zulassungspraxis und die vom Bundessozialgericht entwickelte Rechtsprechung zu den Zeitfensteranforderungen hat gezeigt, dass bei den sozialrechtlichen Übergangsbestimmungen etwaige Nachteile von Frauen aufgrund von Mutterschaft und Erziehungszeiten unzureichend berücksichtigt wurden. Der Vorstand der DGVT hat sich deshalb entschlossen, sich der Rechtsinitiative des DPTV anzuschließen, und durch Musterverfahren das Anliegen vieler Kolleginnen zu unterstützen und …
(Ärztezeitung, Hermann Müller). Die KV Berlin muss einen in der Vergangenheit kontrovers diskutierten Passus im HVM zur Vergütung der restlichen Psychotherapieleistungen ändern. Bei einem Erörterungstermin vor dem Landessozialgericht (LSG) Berlin ließ der Richter ins Protokoll aufnehmen, dass er "erhebliche Bedenken" habe. Im Klartext: Das LSG hält die Regelung für rechtswidrig. Hintergrund: Nach Artikel 11 Psychotherapeutengesetz müssen KVen und Kassen "geeignete Maßnahmen" treffen, falls …
In mehreren Urteilen vom 08.11.2000 befaßte sich das Bundessozialgericht mit der Auslegung des Teilnahmeerfordernisses und bestätigte die Auffassung der kassenärztlichen Bundesvereinigung (Rundschreiben vom 18.08.1998:
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 30.01.2002 die bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach neben der vertragsärztlichen Tätigkeit eine anderweitige Halbtagsbeschäftigung möglich war (Pathologen-Urteil).
Ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 02.08.01 (Az: 332 O 82/01) hat die Klausel in einem Privatkrankenversicherungsvertrag für unwirksam erklärt, nach der Versicherungsschutz für Psychotherapie nur gewährt wird, soweit diese medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit ist und von einem niedergelassenen Arzt oder in einem Krankenhaus durchgeführt wird.
Bundessozialgericht revidiert seine bisherige Rechtsprechung zum Umfang einer zulässigen Nebentätigkeit.
Ein Leitfaden, der die rechtlichen Folgen problematisiert und Hinweise gibt, wie mit den Reaktionen der KVen umzugehen ist, kann bei der DGVT-Geschäftsstelle unter der Tel.-Nr.: 07071-943413 angefordert werden.